Nur wer nachhaltig handelt, kommt langfristig weiter!

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit als Kern der Unternehmenskultur bei HSBC INKA

Nachhaltigkeit bedeutet für uns gesellschaftliche, soziale und ökologische Verantwortung und den offenen Dialog mit Ihnen - als unser Anleger und Geschäftspartner - über das, was zählt.

Es geht um Ihr Vertrauen, das Sie in uns als Treuhänder für Ihr Vermögen setzen. Nachhaltigkeit stellt somit die Grundlage für langfristiges Wachstum dar.

Es geht um die ökologische, soziale und gesellschaftliche Zukunft aller. 

  • Für Sie als Anleger.
  • Für den Finanzmarkt.
  • Für alle.

 

Das betrifft die Strategie, die Prozesse und die Produkte.

 

Um langfristig erfolgreich zu sein, ist Nachhaltigkeit bei uns in verschiedenen Bereichen verankert:

  • bei dem Aufsatz von internen Prozessen,
  • bei Dritten, zum Beispiel bei der Auswahl unserer Geschäftspartner und
  • bei Kunden und ihren Bedürfnissen nach nachhaltigen Produktlösungen und Services.

 

Mit Flexibilität und Serviceorientierung entwickeln wir uns auf allen Ebenen für Sie weiter!

 

Expertise

Am 01. April 2022 wurde bei HSBC INKA der Stabsbereich „INKA ESG Desk“ errichtet. Dieser berichtet direkt an die Geschäftsführung und bündelt gemeinsam mit den Experten aus den Fachbereichen die ESG-Expertise der HSBC INKA, um die daraus notwendigen regulatorischen und produktrelevanten Vorgaben zu definieren und in Standards der HSBC INKA umzusetzen. So können wir unsere Anleger umfassend bei der Umsetzung der gewünschten Nachhaltigkeitsstrategien in den Sondervermögen unterstützen und diese im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben umsetzen. Unsere Stärken als Plattform können so optimal zur Verwirklichung verschiedenster Nachhaltigkeitskonzepte in allen relevanten Asset Klassen bzw. durch unterschiedliche Asset Manager genutzt werden. Dabei ist es uns besonders wichtig, stets gemeinsam mit unseren Anlegern deren individuellen Anforderungen zu erörtern, zu implementieren und weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus wirken wir aktiv in unterschiedlichen Ausschüssen und Arbeitskreisen zum Thema Nachhaltigkeit des BVI und BAI mit (z.B. BVI Ausschuss Nachhaltigkeit). Unseren Mitarbeitern bieten wir die Möglichkeit zur gezielten Fortbildung zum Thema Nachhaltigkeit (z.B. EFFAS Certified ESG Analyst).

Daneben sind wir als HSBC INKA in die globale Nachhaltigkeitsstrategie der HSBC-Gruppe eingebettet und profitieren neben einem weltweiten Netzwerk mit umfangreicher Expertise von dem klaren Bekenntnis zu weitreichenden Investitionen in eine entsprechende Infrastruktur und fortwährende Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen – auch im Nachhaltigkeitsbereich.

 

Reporting

Unsere vielfältigen Reportings bieten Ihnen als Anleger eine große Auswahl, schaffen Transparenz und liefern Informationen über Ihr Investmentportfolio. Neben klassischen Auswertungen, wie Performance- oder Risikoreportings, stehen Ihnen auch Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung.
Unser Sustainable Finance Reporting besteht aus zwei Factsheets sowie Detailberichten mit verschiedenen Themenschwerpunkten. Dabei werden die Bestandsdaten der Fonds mit Nachhaltigkeitsdaten von MSCI ESG kombiniert. Das ESG Factsheet beinhaltet eine kompakte Portfolioanalyse  hinsichtlich ESG-Ratings,CO2-Intensität und UN Global Compact Compliance. Ziel ist die Transparenz zum Stichtag und im Zeitablauf.  Das Carbon Factsheet rundet den Überblick mit Kennzahlen zum CO2-Score und der CO2-Intensität aufgeteilt in Scope 1 und Scope 2 ab.
Jeder Anleger setzt im Rahmen seines „Impact Assessments“ unterschiedliche Schwerpunkte. Hierzu dienen unsere Detailberichte. ESG-Ratingverteilungen innerhalb der Branchen informieren über die wesentlichen Treiber des gesamten ESG-Ratings. Die zugrundeliegenden kontroversen Geschäftsfelder werden in weiteren Auswertungen aufgedeckt. Somit werden negative Einflüsse auf das Rating eines Sektors beispielsweise aus dem Themengebiet „Umwelt“ oder „Arbeitnehmerrechte“ ersichtlich. Als neutraler Dienstleister berichten wir als Master-KVG zudem über Aktivitäten in kritischen Themengebieten wie Alkohol, Glücksspiel oder Tabak. Selbstverständlich liefert unser Reporting auch Informationen über das Thema Impact Investing, unter Berücksichtigung der Sustainable Development Goals (SDGs).

 

Ausblick

Wir sind der Überzeugung, dass sich das spannende Thema Nachhaltigkeit in den kommenden Jahren weiter so dynamisch entwickeln wird. Wir freuen uns darauf, Lösungen auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden – im gemeinsamen Austausch. Sei es in der Bereitstellung von benötigten Daten für Ihre regulatorischen Berichtspflichten oder die Bereitstellung von kundenindividuellen Nachhaltigkeitslösungen in den Investmentvermögen. Sprechen Sie uns gerne an.

Stimmrechtsausübung

Auch mit Blick auf die Stimmrechtsausübung („Proxy-Voting“) steht unsere gelebte Verpflichtung als Ihr Treuhänder an erster Stelle. Als Master-KVG üben wir die Aktionärsrechte für die von uns administrierten Investmentvermögen aus. Wir sehen dies als wichtige Aufgabe an, um Verantwortung gegenüber Ihnen, unseren Anlegern, zu übernehmen und unseren Einfluss auf Unternehmen auszuüben. Die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien spielt in diesem Zusammenhang eine immer wichtiger werdende Rolle. Bei unseren Abstimmungen auf den Hauptversammlungen wird geprüft, ob die Portfoliounternehmen allgemein anerkannte Social Responsible Investment (SRI) bzw. ESG-Richtlinien befolgen und ob diese Unternehmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung nachkommen.

Weitere Informationen finden Sie hier

 

Stand: 01.01.2023

Transparenzinformationen gemäß Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088)

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investmententscheidungen (Artikel 3 der Offenlegungsverordnung)

Zu unseren obersten Prinzipien als Treuhänder gehört die Verantwortung, stets im Interesse der Anleger und innerhalb gesetzlicher Vorgaben sowie unter Wahrung der Integrität des Marktes zu handeln. Wir sind davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess grundsätzlich dazu beiträgt, langfristige Werte für Anleger zu schaffen.

Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Das Nachhaltigkeitsrisiko wird grundsätzlich nicht als eigenständige Risikoart betrachtet, sondern stellt sich als ein bestimmter Aspekt bekannter Risikoarten, wie z.B. dem Marktrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Adressenausfallrisiko und dem operationellen Risiko, dar.

Nachhaltigkeitsrisiken werden auch als ESG-Risiken bezeichnet (Environment, Social, Governance). Umweltbezogene Risiken sind z.B. der Klimawandel und politische Reaktionen hierauf, zum Beispiel zur Reduktion von CO2-Emissionen. Soziale Risiken beziehen sich bspw. auf die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards oder die Einhaltung des Gesundheitsschutzes. Risiken hinsichtlich der Unternehmensführung beziehen sich bspw. auf die Nichteinhaltung von Steuer- bzw. Bilanzierungsvorschriften oder Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption.

Die Vernachlässigung oder unangemessene Berücksichtigung von ESG-Kriterien durch Emittenten von Vermögensgegenständen kann sich insbesondere negativ auf die Vermögens- und Finanzlage, die Kreditwürdigkeit, die Reputation und das Geschäftsmodell des Emittenten auswirken. Dies kann zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation betroffener Investments führen und sich damit negativ auf den Kurs bzw. den Return des jeweiligen Investments bis hin zum Totalverlust auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können somit auch zu negativen Auswirkungen auf die Performance von Fonds führen.

Im Rahmen unseres Geschäftsmodells als Master-KVG berücksichtigen entweder die von uns beauftragten externen Fondsmanager und Anlageberater oder wir - für die von uns selbst verwalteten Portfolien - Nachhaltigkeitsrisiken im vom Gesetz geforderten Umfang und im Rahmen der jeweiligen Investmentprozesse. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, entsprechend den jeweiligen Investmentprozessen und im Einklang mit der jeweiligen Anlagestrategie des Portfolios. Hierbei werden anerkannte Methoden angewendet, beispielsweise die Berücksichtigung von Daten/Bewertungen/Scorings von externen ESG-Datenprovidern und/oder eigenes Research. Identifizierte wesentliche Risiken werden im Rahmen und im Einklang mit der jeweiligen Anlagestrategie des Portfolios berücksichtigt. Je nach Anlagestrategie werden Nachhaltigkeitsrisiken auch gar nicht oder nur sehr eingeschränkt berücksichtigt (z.B. bei passiver Nachbildung eines Index, soweit der Index nicht bereits selbst ESG-Komponenten enthält) oder Nachhaltigkeitsrisiken werden als nicht relevant erachtet, da von ihnen kein wesentlicher negativer Einfluss auf die Rendite des Fonds ausgeht.

Die Transparenz und Offenlegung des Umgangs mit Nachhaltigkeitsaspekten sind wesentliche Komponenten guter Unternehmensführung. Folglich erwarten wir dies auch von Unternehmen, in die wir investieren, da wir so fundierte Anlageentscheidungen treffen können. Außerdem sind wir der Ansicht, dass es für uns ebenso wichtig ist, gegenüber unseren Kunden und relevanten Stakeholdern transparent zu sein.

Stand: 08.03.2021

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene von HSBC INKA (Artikel 4 der Offenlegungsverordnung)

Comply-Erklärung der HSBC INKA gemäß Artikel 4 der Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeit ist in der globalen Unternehmensführung der HSBC fest verankert und für HSBC INKA ein Grundpfeiler der strategischen Ausrichtung. Daher werden im Rahmen der Fondsverwaltung wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitions­entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“, „PAI“) berücksichtigt. PAI umfassen die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Beispiele sind Treibhausgasemissionen, CO2-Fußabdruck, Verstöße gegen die UN Global Compact Prinzipien und Exposure in geächtete Waffen (z.B Bio- und chemische Waffen, Streumunition, Landminen).

Die Berücksichtigung von PAI hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die zur Feststellung und Ge­wich­tung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen erforderlichen Daten zu Emittenten durch professionelle ESG-Datenprovider ermittelt werden. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die HSBC INKA Investmentvermögen investieren, sind die benötigten Daten zur Berücksichtigung der regulatorisch erforderlichen PAI in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden, oder bereits Prozesse zur umfassenden Berücksichtigung etabliert. Daher liegt der Fokus bei der Berücksichtigung von PAI zunächst auf Investitionen in Aktien und Anleihen von Emittenten (Unternehmen und Staaten), für die hinreichende Daten verfügbar sind sowie Investmentvermögen, die ESG-Kriterien im Rahmen ihrer Anlagestrategie stärker berücksichtigen. Jedoch werden PAI im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gesellschaft grundsätzlich im maßgeblichen Anteil der Investmentvermögen in unterschiedlicher Ausprägung (oder teilweise auch gar nicht) in Betracht gezogen, abhängig unter anderem von den beauftragten externen Asset Managern, den Anlagestrategien des Fonds bzw. der Segmente, der/den Asset Klasse(n) und der Datenverfügbarkeit.

Aufgrund unseres diversifizierten Geschäftsmodells als Master-KVG erfolgt die Berück­sichtigung von PAI auf vielfältige Weise. Der jeweilige Investmentansatz resultiert insbesondere aus den vorgegebenen Anlagestrategien des Investmentvermögens und den entsprechenden Strategien der von HSBC INKA mandatierten externen Asset Manager. Ausgeprägt werden PAI in Investmentvermögen berücksichtigt, die einen Fokus auf die Berücksichtigung von ESG-Kriterien legen, insbesondere durch konkrete ESG-Vorgaben in Anlagerichtlinien. Demgegenüber gibt es auch Investmentvermögen, bei denen die Berücksichtigung von PAI aufgrund der Anlagestrategie nur eine sehr untergeordnete oder keine Rolle spielt. Dazwischen sind vielfältige Ausprägungen denkbar.

Viele der beauftragten externen Asset Manager, insbesondere innerhalb der EU und bekannte internationale Asset Manager, berücksichtigen die regulatorisch erforderlichen PAI, insoweit für diese ausreichende Daten zur Verfügung stehen, in ihren Prozesse, jeweils im Rahmen der von HSBC INKA vorgegeben Anlagestrategien. PAI, die oftmals aufgrund der bereits hinreichenden Datenverfügbarkeit berücksichtigt werden, sind Treibhausgasemissionen, CO2-Fußabdruck, Investitionen im Bereich der fossilen Brennstoffe, schwere Verstöße gegen die UN Global Compact Prinzipien und Investitionen im Bereich geächteter Waffen. Daneben werden, abhängig vom jeweiligen Asset Manager, auch weitere PAI berücksichtigt. Die konkrete Berücksichtigung und Gewichtung von PAI erfolgt durch Anwendung unterschiedlicher Methoden, die abhängig von den Investmentstrategien der jeweiligen Investmentvermögen bzw. Prozessen der Asset Manager zur Anwendung kommen. Gängige Methoden zur Berücksichtigung von PAI sind beispielsweise Stimmrechtsausübung bei Aktiengesellschaften, Engagement gegenüber Emittenten, PAI-basierte Ausschlüsse, Berücksichtigung von PAI im Rahmen der Pre-Investmentanalyse, oder portfoliobasierte Betrachtungen, die zu Desinvestitionen, Reduzierung von Positionen oder Ausschlüssen führen. Diese und andere Methoden können einzeln oder aggregiert zur Anwendung kommen.

Das Risikocontrolling der HSBC INKA bezieht ESG-basierte Anlagerichtlinien, z. B. Ausschlusslisten in die üblichen Prüfprozesse ein. Darüber hinaus erfolgt eine Gesamtbetrachtung aller Investmentvermögen, aus der ggf. Maßnahmen für einzelne Investmentvermögen abgeleitet werden, beispielsweise Abstim­mungen mit dem Portfoliomanagement oder externen Asset Managern. Darüber hinaus kann HSBC INKA auch grundsätzlich Investitionen in bestimmte Unternehmen oder Staaten aufgrund der Berücksichtigung von PAI einschränken oder vollständig ausschließen.  Die Berücksichtigung von PAI durch die externen Asset Manager ist Bestandteil der Prüfprozesse des Auslagerungscontrollings der HSBC INKA.

 

Die Auswertung der regulatorisch erforderlichen PAI (dazu gehören auch zwei ausgewählte optionale PAI) und Bestimmung der daraus ggf. abzuleitenden Maßnahmen erfolgt im Rah­men eines regelmäßig tagenden ESG-Gremiums, welchem die für ESG zuständige Geschäftsführung vorsitzt und das sich aus Mitarbeitern mit ESG-Expertise aus allen relevanten Unterneh­mens­bereichen zusammensetzt. Die Auswertung basiert auf Daten eines renommierten ESG-Datenproviders. Aktuell liegt der Fokus auf der Betrachtung folgender PAI:

  • PAI 1 (Treibhausgasemissionen von Unternehmen Scope 1, 2 und 3)
  • PAI 2 (CO2-Fußabdruck von Unternehmen)
  • PAI 3 (THG-Emissionsintensität der Unternehmen)
  • PAI 4 (Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind)
  • PAI 5 (Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung der Unternehmen aus nicht erneuerbaren Energiequellen)
  • PAI 7 (Nachteilige Auswirkungen auf Biodiversität)
  • PAI 10 (Schwere Verstöße von Unternehmen gegen die UN Global Compact Prinzipien)
  • PAI 14 (Exposition von Unternehmen in geächtete Waffen (Bio- und chemische Waffen, Streumunition, Landminen)
  • PAI 15 (THG-Emissionsintensität von Staaten)
  • PAI 16 (Staaten, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen)

 

Ob und – wenn ja – wie konkret in einem spezifischen Investmentvermögen PAI als verbindliche Elemente im Rahmen der Anlagestrategie berücksichtigt werden, hängt maßgeblich von der konkreten Anlagestrategie und den konkreten Prozessen der jeweiligen externen Asset Manager ab und ist in den vorvertraglichen Anlegerinformationsdokumenten von Spezial-Investmentvermögen bzw. Verkaufsprospekten von Publikums-Investmentvermögen beschrieben.

HSBC INKA übt die Stimmrechte hinsichtlich der in ihren Investmentvermögen enthaltenen Aktiengesellschaften entsprech­end ihren Grundzügen der Stimmrechtsausübung aus. Die aktuelle Fassung der Grundzüge der Stimmrechtsausübung der HSBC INKA ist auf der Homepage unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise“, Punkt „Corporate Governance“ einsehbar (Link). Die aktuelle Fassung der Mitwirkungspolitik der HSBC INKA gemäß § 134 b Aktiengesetz ist ebenfalls auf der Homepage unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise“, Punkt „Corporate Governance“  einsehbar (Link)

Das Abstimmungsverhalten der HSBC INKA berücksichtigt dezidierte Nachhaltigkeitsaspekte, die eine gute Unternehmensführung, sowie verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung und Offenlegung von Unternehmenspraktiken mit Aus­wirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung anstreben.

Neben der Stimmrechtsausübung ist Engagement eine wesentliche Ausprägung der Berücksichtigung von PAI. Aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodells von HSBC INKA erfolgt Engagement insbesondere resultierend aus den vorgegebenen Anlagestrategien des Investmentvermögens und den entsprechenden Strategien der von HSBC INKA mandatierten externen Asset Management Gesellschaften. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die von HSBC INKA beauftragten externen Asset Manager auf vielfältige Art und Weise Engagement gegenüber Aktiengesellschaften betreiben, insbesondere auch im Hinblick auf PAI wie Treibhausgasemissionen, Energieverbrauchsintensitäten und Verstöße gegen die UN Global Compact Prinzipien, oder aber auch nur sehr eingeschränkt oder gar nicht. Für einzelne Investmentvermögen hat HSBC INKA spezialisierte Dienstleister mit der Umsetzung von Engagement mit Fokus auf Nachhaltigkeit beauftragt.

HSBC INKA hält die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Manage­ment e.V. gemeinsam mit der Investmentbranche erarbeiteten BVI-Wohlverhaltensregeln in der Fassung vom 01. Juli 2019 ein.

Viele der von HSBC INKA beauftragten externen Asset Manager sind Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investing. Durch die bereits aktuell erfolgende Berücksichtigung der Prinzipien des UN Global Compact und ggf. anderer internationaler Standards in den Prozessen vieler externer Asset Manager sowie teilweise in konkreten Anlagestrategien von Investmentvermögen, wirken sich diese Prinzipien auf die Zusammensetzung der Portfolien der Investmentvermögen aus und können grundsätzlich zu einer Verbesserung der PAI beitragen.

Stand: 01.01.2023

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Artikel 5 der Offenlegungsverordnung)

Die Vergütungspolitik verfolgt das Ziel, im Einklang mit der Geschäftspolitik sowie der Unternehmens-, Risiko- und Conduct-Kultur eine angemessene und marktgerechte Gesamtvergütung aller Mitarbeiter und Geschäftsführer bei gleichzeitiger Vermeidung negativer Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen und zur unsachgemäßen Berücksichtigung von Kundeninteressen sicherzustellen. Unter Conduct verstehen wir hierbei richtiges Verhalten sicherzustellen, indem wir fair mit Kunden umgehen und den geordneten und transparenten Betrieb der Finanzmärkte nicht stören. Unser Ziel ist es außerdem, unsere Geschäftstätigkeiten langfristig und nachhaltig aufzubauen und bei unseren Entscheidungen soziale, ökologische und ökonomische Aspekte zu berücksichtigen, um Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren. Daher ist das Wirken auf die Reduzierung von Nachhaltigkeitsrisiken, unter Berücksichtigung der jeweiligen Tätigkeit, in die Performance-Bewertung aufgenommen worden.

Weitere Einzelheiten zur Vergütungspolitik finden Sie hier.

Stand: 09.03.2023

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (Artikel 10 der Offenlegungsverordnung, Sondervermögen gemäß Artikel 8 bzw. 9 der Offenlegungsverordnung)

Als Master-KVG verwalten wir Spezial- und Publikumssondervermögen für unsere Anleger und Geschäftspartner mit unterschiedlichen Anlagestrategien und Anlagewünschen.

Sondervermögen, die ökologische und/oder soziale Merkmale fördern, indem ESG-Faktoren (zumindest teilweise) ein fester und prägender Bestandteil des Investitionsprozesses sind, werden gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung klassifiziert.

Sondervermögen, die einen wesentlichen Anteil nachhaltiger Investitionen anstreben und dadurch einen Beitrag zur Erreichung bestimmter ökologischer bzw. sozialer Ziele leisten, der mit Hilfe von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen wird, werden gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Sondervermögen, die von uns gemäß Artikel 8 bzw. Artikel 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert wurden – unterteilt nach Publikums- und Spezialfonds.

Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Fondsanteilen sind das Basisinformationsblatt, der Verkaufsprospekt sowie der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht des Investmentvermögens.

 

Publikumsfonds

Artikel 8-Produkte:

Artikel 9-Produkte:

Aktuell verwalten wir keine Artikel 9-Produkte.

 

Spezialfonds

Artikel 8-Produkte:

  • Institutioneller Anleger (Versicherung) mit dezidierten ESG-Ausschlusslisten
  • Institutioneller Anleger (Versicherung) mit dezidierten ESG-Ausschlusslisten
  • Institutioneller Anleger (Versicherung) mit dezidierten ESG-Ausschlusslisten
  • Institutioneller Anleger mit kirchlichem Hintergrund mit Berücksichtigung von dezidierten ESG-Benchmarks
  • Staatlicher Anleger mit konkreter ESG-Strategie
  • GLR
  • GLRI
  • GLD
  • GOHA
  • GOHY
  • GOS
  • GOTHZ
  • GOUS
  • EF 
  • SF13B
  • SF17
  • Suebia

Die „Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen“ (Artikel 10 der Offenlegungsverordnung) sowie die vorvertraglichen Informationen gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung und Informationen im Jahresbericht gemäß Artikel 11 der Offenlegungsverordnung stellen wir Ihnen als eigenständige Dokumente in Ihrem persönlichen INKA.Insight Account (INKA.Insight) zur Verfügung.

 

Artikel 9-Produkte:

  • GONK

Die „Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen“ (Artikel 10 der Offenlegungsverordnung) sowie die vorvertraglichen Informationen gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung und Informationen im Jahresbericht gemäß Artikel 11 der Offenlegungsverordnung stellen wir Ihnen als eigenständige Dokumente in Ihrem persönlichen INKA.Insight Account (INKA.Insight) zur Verfügung.

Stand: 15.03.2023

Informationen zur Änderungshistorie (Artikel 12 der Offenlegungsverordnung)

Informationen zur Änderungshistorie gemäß Artikel 12 der Offenlegungsverordnung EU 2019/2088

Änderung der Informationen gemäß Art. 5 Offenlegungsverordnung zum 09.03.2023

Aktuelle Dokumente inklusive der Änderungshistorie der „Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen“ gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung finden Sie unter dem Punkt Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (Artikel 10 der Offenlegungsverordnung, Sondervermögen gemäß Artikel 8 bzw. 9 der Offenlegungsverordnung) unter dem entsprechenden Link des jeweiligen Sondervermögens.

 

 

 

Zuverlässigkeit und Schnelligkeit bei der Datenversorgung - Erfolgsfaktoren für die Vermögensverwaltung

 

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