Comply-Erklärung der HSBC INKA gemäß Artikel 4 der Offenlegungsverordnung
Nachhaltigkeit ist in der globalen Unternehmensführung der HSBC fest verankert und für HSBC INKA ein Grundpfeiler der strategischen Ausrichtung. Daher werden im Rahmen der Fondsverwaltung wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“, „PAI“) berücksichtigt. PAI umfassen die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Beispiele sind Treibhausgasemissionen, CO2-Fußabdruck, Verstöße gegen die UN Global Compact Prinzipien und Exposure in geächtete Waffen (z.B Bio- und chemische Waffen, Streumunition, Landminen).
Die Berücksichtigung von PAI hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen erforderlichen Daten zu Emittenten durch professionelle ESG-Datenprovider ermittelt werden. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die HSBC INKA Investmentvermögen investieren, sind die benötigten Daten zur Berücksichtigung der regulatorisch erforderlichen PAI in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden, oder bereits Prozesse zur umfassenden Berücksichtigung etabliert. Daher liegt der Fokus bei der Berücksichtigung von PAI zunächst auf Investitionen in Aktien und Anleihen von Emittenten (Unternehmen und Staaten), für die hinreichende Daten verfügbar sind sowie Investmentvermögen, die ESG-Kriterien im Rahmen ihrer Anlagestrategie stärker berücksichtigen. Jedoch werden PAI im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gesellschaft grundsätzlich im maßgeblichen Anteil der Investmentvermögen in unterschiedlicher Ausprägung (oder teilweise auch gar nicht) in Betracht gezogen, abhängig unter anderem von den beauftragten externen Asset Managern, den Anlagestrategien des Fonds bzw. der Segmente, der/den Asset Klasse(n) und der Datenverfügbarkeit.
Aufgrund unseres diversifizierten Geschäftsmodells als Master-KVG erfolgt die Berücksichtigung von PAI auf vielfältige Weise. Der jeweilige Investmentansatz resultiert insbesondere aus den vorgegebenen Anlagestrategien des Investmentvermögens und den entsprechenden Strategien der von HSBC INKA mandatierten externen Asset Manager. Ausgeprägt werden PAI in Investmentvermögen berücksichtigt, die einen Fokus auf die Berücksichtigung von ESG-Kriterien legen, insbesondere durch konkrete ESG-Vorgaben in Anlagerichtlinien. Demgegenüber gibt es auch Investmentvermögen, bei denen die Berücksichtigung von PAI aufgrund der Anlagestrategie nur eine sehr untergeordnete oder keine Rolle spielt. Dazwischen sind vielfältige Ausprägungen denkbar.
Viele der beauftragten externen Asset Manager, insbesondere innerhalb der EU und bekannte internationale Asset Manager, berücksichtigen die regulatorisch erforderlichen PAI, insoweit für diese ausreichende Daten zur Verfügung stehen, in ihren Prozesse, jeweils im Rahmen der von HSBC INKA vorgegeben Anlagestrategien. PAI, die oftmals aufgrund der bereits hinreichenden Datenverfügbarkeit berücksichtigt werden, sind Treibhausgasemissionen, CO2-Fußabdruck, Investitionen im Bereich der fossilen Brennstoffe, schwere Verstöße gegen die UN Global Compact Prinzipien und Investitionen im Bereich geächteter Waffen. Daneben werden, abhängig vom jeweiligen Asset Manager, auch weitere PAI berücksichtigt. Die konkrete Berücksichtigung und Gewichtung von PAI erfolgt durch Anwendung unterschiedlicher Methoden, die abhängig von den Investmentstrategien der jeweiligen Investmentvermögen bzw. Prozessen der Asset Manager zur Anwendung kommen. Gängige Methoden zur Berücksichtigung von PAI sind beispielsweise Stimmrechtsausübung bei Aktiengesellschaften, Engagement gegenüber Emittenten, PAI-basierte Ausschlüsse, Berücksichtigung von PAI im Rahmen der Pre-Investmentanalyse, oder portfoliobasierte Betrachtungen, die zu Desinvestitionen, Reduzierung von Positionen oder Ausschlüssen führen. Diese und andere Methoden können einzeln oder aggregiert zur Anwendung kommen.
Das Risikocontrolling der HSBC INKA bezieht ESG-basierte Anlagerichtlinien, z. B. Ausschlusslisten in die üblichen Prüfprozesse ein. Darüber hinaus erfolgt eine Gesamtbetrachtung aller Investmentvermögen, aus der ggf. Maßnahmen für einzelne Investmentvermögen abgeleitet werden, beispielsweise Abstimmungen mit dem Portfoliomanagement oder externen Asset Managern. Darüber hinaus kann HSBC INKA auch grundsätzlich Investitionen in bestimmte Unternehmen oder Staaten aufgrund der Berücksichtigung von PAI einschränken oder vollständig ausschließen. Die Berücksichtigung von PAI durch die externen Asset Manager ist Bestandteil der Prüfprozesse des Auslagerungscontrollings der HSBC INKA.
Die Auswertung der regulatorisch erforderlichen PAI (dazu gehören auch zwei ausgewählte optionale PAI) und Bestimmung der daraus ggf. abzuleitenden Maßnahmen erfolgt im Rahmen eines regelmäßig tagenden ESG-Gremiums, welchem die für ESG zuständige Geschäftsführung vorsitzt und das sich aus Mitarbeitern mit ESG-Expertise aus allen relevanten Unternehmensbereichen zusammensetzt. Die Auswertung basiert auf Daten eines renommierten ESG-Datenproviders. Aktuell liegt der Fokus auf der Betrachtung folgender PAI:
- PAI 1 (Treibhausgasemissionen von Unternehmen Scope 1, 2 und 3)
- PAI 2 (CO2-Fußabdruck von Unternehmen)
- PAI 3 (THG-Emissionsintensität der Unternehmen)
- PAI 4 (Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind)
- PAI 5 (Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung der Unternehmen aus nicht erneuerbaren Energiequellen)
- PAI 7 (Nachteilige Auswirkungen auf Biodiversität)
- PAI 10 (Schwere Verstöße von Unternehmen gegen die UN Global Compact Prinzipien)
- PAI 14 (Exposition von Unternehmen in geächtete Waffen (Bio- und chemische Waffen, Streumunition, Landminen)
- PAI 15 (THG-Emissionsintensität von Staaten)
- PAI 16 (Staaten, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen)
Ob und – wenn ja – wie konkret in einem spezifischen Investmentvermögen PAI als verbindliche Elemente im Rahmen der Anlagestrategie berücksichtigt werden, hängt maßgeblich von der konkreten Anlagestrategie und den konkreten Prozessen der jeweiligen externen Asset Manager ab und ist in den vorvertraglichen Anlegerinformationsdokumenten von Spezial-Investmentvermögen bzw. Verkaufsprospekten von Publikums-Investmentvermögen beschrieben.
HSBC INKA übt die Stimmrechte hinsichtlich der in ihren Investmentvermögen enthaltenen Aktiengesellschaften entsprechend ihren Grundzügen der Stimmrechtsausübung aus. Die aktuelle Fassung der Grundzüge der Stimmrechtsausübung der HSBC INKA ist auf der Homepage unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise“, Punkt „Corporate Governance“ einsehbar (Link). Die aktuelle Fassung der Mitwirkungspolitik der HSBC INKA gemäß § 134 b Aktiengesetz ist ebenfalls auf der Homepage unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise“, Punkt „Corporate Governance“ einsehbar (Link).
Das Abstimmungsverhalten der HSBC INKA berücksichtigt dezidierte Nachhaltigkeitsaspekte, die eine gute Unternehmensführung, sowie verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung und Offenlegung von Unternehmenspraktiken mit Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung anstreben.
Neben der Stimmrechtsausübung ist Engagement eine wesentliche Ausprägung der Berücksichtigung von PAI. Aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodells von HSBC INKA erfolgt Engagement insbesondere resultierend aus den vorgegebenen Anlagestrategien des Investmentvermögens und den entsprechenden Strategien der von HSBC INKA mandatierten externen Asset Management Gesellschaften. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die von HSBC INKA beauftragten externen Asset Manager auf vielfältige Art und Weise Engagement gegenüber Aktiengesellschaften betreiben, insbesondere auch im Hinblick auf PAI wie Treibhausgasemissionen, Energieverbrauchsintensitäten und Verstöße gegen die UN Global Compact Prinzipien, oder aber auch nur sehr eingeschränkt oder gar nicht. Für einzelne Investmentvermögen hat HSBC INKA spezialisierte Dienstleister mit der Umsetzung von Engagement mit Fokus auf Nachhaltigkeit beauftragt.
HSBC INKA hält die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. gemeinsam mit der Investmentbranche erarbeiteten BVI-Wohlverhaltensregeln in der Fassung vom 01. Juli 2019 ein.
Viele der von HSBC INKA beauftragten externen Asset Manager sind Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investing. Durch die bereits aktuell erfolgende Berücksichtigung der Prinzipien des UN Global Compact und ggf. anderer internationaler Standards in den Prozessen vieler externer Asset Manager sowie teilweise in konkreten Anlagestrategien von Investmentvermögen, wirken sich diese Prinzipien auf die Zusammensetzung der Portfolien der Investmentvermögen aus und können grundsätzlich zu einer Verbesserung der PAI beitragen.
Stand: 01.01.2023