Zu unseren obersten Prinzipien als Treuhänder gehört die Verantwortung, stets im Interesse der Anleger und innerhalb gesetzlicher Vorgaben sowie unter Wahrung der Integrität des Marktes zu handeln. Wir sind davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess grundsätzlich dazu beiträgt, langfristige Werte für Anleger zu schaffen.
Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Das Nachhaltigkeitsrisiko wird grundsätzlich nicht als eigenständige Risikoart betrachtet, sondern stellt sich als ein bestimmter Aspekt bekannter Risikoarten, wie z.B. dem Marktrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Adressenausfallrisiko und dem operationellen Risiko, dar.
Nachhaltigkeitsrisiken werden auch als ESG-Risiken bezeichnet (Environment, Social, Governance). Umweltbezogene Risiken sind z.B. der Klimawandel und politische Reaktionen hierauf, zum Beispiel zur Reduktion von CO2-Emissionen. Soziale Risiken beziehen sich bspw. auf die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards oder die Einhaltung des Gesundheitsschutzes. Risiken hinsichtlich der Unternehmensführung beziehen sich bspw. auf die Nichteinhaltung von Steuer- bzw. Bilanzierungsvorschriften oder Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption.
Die Vernachlässigung oder unangemessene Berücksichtigung von ESG-Kriterien durch Emittenten von Vermögensgegenständen kann sich insbesondere negativ auf die Vermögens- und Finanzlage, die Kreditwürdigkeit, die Reputation und das Geschäftsmodell des Emittenten auswirken. Dies kann zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation betroffener Investments führen und sich damit negativ auf den Kurs bzw. den Return des jeweiligen Investments bis hin zum Totalverlust auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können somit auch zu negativen Auswirkungen auf die Performance von Fonds führen.
Im Rahmen unseres Geschäftsmodells als Master-KVG berücksichtigen entweder die von uns beauftragten externen Fondsmanager und Anlageberater oder wir - für die von uns selbst verwalteten Portfolien - Nachhaltigkeitsrisiken im vom Gesetz geforderten Umfang und im Rahmen der jeweiligen Investmentprozesse. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, entsprechend den jeweiligen Investmentprozessen und im Einklang mit der jeweiligen Anlagestrategie des Portfolios. Hierbei werden anerkannte Methoden angewendet, beispielsweise die Berücksichtigung von Daten/Bewertungen/Scorings von externen ESG-Datenprovidern und/oder eigenes Research. Identifizierte wesentliche Risiken werden im Rahmen und im Einklang mit der jeweiligen Anlagestrategie des Portfolios berücksichtigt. Je nach Anlagestrategie werden Nachhaltigkeitsrisiken auch gar nicht oder nur sehr eingeschränkt berücksichtigt (z.B. bei passiver Nachbildung eines Index, soweit der Index nicht bereits selbst ESG-Komponenten enthält) oder Nachhaltigkeitsrisiken werden als nicht relevant erachtet, da von ihnen kein wesentlicher negativer Einfluss auf die Rendite des Fonds ausgeht.
Die Transparenz und Offenlegung des Umgangs mit Nachhaltigkeitsaspekten sind wesentliche Komponenten guter Unternehmensführung. Folglich erwarten wir dies auch von Unternehmen, in die wir investieren, da wir so fundierte Anlageentscheidungen treffen können. Außerdem sind wir der Ansicht, dass es für uns ebenso wichtig ist, gegenüber unseren Kunden und relevanten Stakeholdern transparent zu sein.
Stand: 08.03.2021