Rechtliche Hinweise

BVI-Wohlverhaltensregeln

Zu den obersten Prinzipien von HSBC INKA bei der Verwaltung ihrer Investmentvermögen gehört das Handeln im ausschließlichen Interesse der Anleger und der Integrität des Marktes. Hierbei hält HSBC INKA im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit als Master-KVG die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. gemeinsam mit der Investmentbranche erarbeiteten BVI-Wohlverhaltensregeln in der Fassung vom 01. Juli 2019 ein. Die BVI-Wohlverhaltensregeln können über folgenden Link abgerufen werden.

Die Wohlverhaltensregeln des BVI definieren den Branchenstandard für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Kapital und den Rechten der Anleger. Sie legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Fondsverwaltern hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber Anlegern stellt.

Ausführungsgrundsätze (Best Execution)

Informationen über die Ausführungsgrundsätze für die von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend "HSBC INKA") verwalteten Investmentvermögen (§ 168 Abs. 7 KAGB i. V. m. Art. 27, 28 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU ("Level-2-VO")

1. Einleitung

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB") ist HSBC INKA verpflichtet, sowohl bei Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen (nachfolgend "Transaktion") als auch bei der Platzierung von Handelsaufträgen bei anderen Ausführungseinrichtungen i. S. d. Art. 28 Level-2-VO angemessene Maßnahmen zu ergreifen und wirksame Vorkehrungen zu treffen, um das bestmögliche Ergebnis für die von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen zu erzielen (nachfolgend "Best Execution"). Vor diesem Hintergrund hat HSBC INKA Ausführungsgrundsätze festgelegt, die darauf abzielen, bei Transaktionen beständig eine Best Execution zu gewährleisten. HSBC INKA ist gemäß Art. 28 Abs. 2 Level-2-VO verpflichtet, den Anlegern angemessene Informationen über diese Ausführungsgrundsätze und über wesentliche Änderungen dieser Grundsätze zur Verfügung zu stellen.

2. Anwendungsbereich

Die von HSBC INKA festgelegten Ausführungsgrundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die HSBC INKA für Rechnung der von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen erteilt.

3. Grundsätze der Auftragsausführung

HSBC INKA wird Aufträge zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen in vielen Fällen nicht unmittelbar an Ausführungsplätze leiten, sondern unter Zwischenschaltung von Intermediären (insbesondere Brokern) ausführen. Die Auswahl der Ausführungsplätze und der Intermediäre durch HSBC INKA erfolgt dabei nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungsgrundsätze:

Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses einer Transaktion berücksichtigt HSBC INKA die Faktoren Kurs bzw. Preis, Kosten, Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung, den Umfang und die Art des Auftrags sowie alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte. Die Gewichtung der Ausführungsfaktoren richtet sich nach der relativen Bedeutung, die HSBC INKA diesen Faktoren im Rahmen einer Transaktion beimisst. Die Bedeutung der einzelnen Faktoren im Hinblick auf ihre Gewichtung bestimmt sich dabei nach folgenden Kriterien:

  1. Ziele, Anlagepolitik und spezifische Risiken des Investmentvermögens, wie sie im Verkaufsprospekt bzw. den Anlagebedingungen und Anlagerichtlinien festgelegt sind,
  2. Merkmale des Auftrags,
  3. Merkmale der Vermögensgegenstände,
  4. Merkmale der Ausführungsplätze, an die der Auftrag weitergeleitet werden kann.

Die Gewichtung der vorgenannten Ausführungsfaktoren durch HSBC INKA kann je nach beabsichtigter Transaktion unterschiedlich ausfallen. Die Intermediäre, die für eine Ausführung in Betracht kommen, hat HSBC INKA in einer Liste zusammengefasst. Weitere Informationen können wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung stellen.

4. Ausführungswege für verschiedene Vermögensgegenstände

Die Transaktionen erfolgen in der Regel über folgende Ausführungswege:

  • Verzinsliche Wertpapiere (einschließlich Nullkuponanleihen) werden in der Regel außerbörslich zu einem fest vereinbarten Preis (Festpreisgeschäft) über den gemäß Ziff. 3. ausgewählten Broker veräußert oder erworben.
  • Orders in Aktien lässt HSBC INKA in der Regel über einen gemäß Ziff. 3. ausgewählten Broker ausführen. Als Ausführungsplätze für deutsche Aktien werden in der Regel inländische Börsen im vollelektronischen Handel (XETRA) oder im elektronisch gestützten Skontroführerhandel (Parketthandel) gewählt. Bei ausländischen Aktien wird zur Orderausführung in der Regel eine Börse des Landes gewählt, in dem die betroffene Gesellschaft ihren Sitz hat. Ein anderer Börsenplatz wird in der Regel gewählt, wenn der Haupthandelsplatz der ausländischen Aktie nicht im Sitzland des Unternehmens ist und Abwicklungsgründe oder die Sicherheit der Erfüllung dies erforderlich machen. Die Auswahl des Ausführungsplatzes erfolgt grundsätzlich durch den ausgewählten Broker, wenn und soweit der Ausführungsplatz nicht durch die HSBC INKA vorgegeben wird.
  • Zertifikate werden in der Regel außerbörslich zu einem fest vereinbarten Preis (Festpreisgeschäft) über den gemäß Ziff. 3. ausgewählten Broker veräußert oder erworben.
  • Börsengehandelte Derivate werden grundsätzlich über den gemäß Ziff. 3. ausgewählten Broker gehandelt. Als Ausführungsplatz gilt die jeweilige Börse, an der der Kontrakt gehandelt wird.
  • OTC Derivate werden in der Regel mit einem gemäß Ziff. 3. ausgewählten Kontrahenten auf Grundlage standardisierter Rahmenverträge abgeschlossen.
  • Investmentvermögenanteile werden grundsätzlich über die Investmentgesellschaften selbst oder eine Handelsplattform der jeweiligen Depotbank gehandelt. Transaktionen in Investmentvermögen, die spezifisch zum Börsenhandel aufgelegt worden sind (Exchange Traded Funds), lässt HSBC INKA über einen gemäß Ziff. 3. dieser Best Execution Policy ausgewählten Broker ausführen.

Über die vorgenannten Ausführungswege hinaus kommen als Ausführungswege auch systematische Internalisierer und multilaterale Handelssysteme in Betracht. Im Falle der Auslagerung des Portfoliomanagements gemäß Ziff. 7. werden Ausführungswege selbständig durch die externen Asset Manager ausgewählt.

5. Zusammenlegung von Handelsaufträgen

Die Zusammenlegung von Handelsaufträgen (z.B. zur Erzielung von Kostenvorteilen) ist möglich, sofern nach billigem Ermessen zu erwarten ist, dass die Zusammenlegung der Aufträge für keines der betroffenen Investmentvermögen von Nachteil ist und eine gleichmäßige Zuteilung unter Berücksichtigung des Auftragsvolumens und der Ausführungspreise anhand vorab festgelegter Kriterien erfolgt.

6. Überwachung und Überprüfung der Ausführungsgrundsätze

HSBC INKA überwacht regelmäßig die Wirksamkeit der vorgenannten Grundsätze der Auftragsausführung, um etwaige Mängel aufzudecken und unverzüglich zu beheben. HSBC INKA überprüft die Ausführungsgrundsätze zudem mindestens einmal jährlich. Wenn und soweit HSBC INKA von wesentlichen Änderungen Kenntnis erhält, die dazu führen, dass eine Ausführung an den vorgesehenen Ausführungsplätzen bzw. über die vorgesehenen Intermediäre HSBC INKA in ihrer Pflicht beeinträchtigt, bei Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen jeweils das bestmögliche Ergebnis für die Investmentvermögen zu erzielen, wird eine Überprüfung außerhalb des Jahresrhythmus vorgenommen. Festgestellte Mängel werden unverzüglich behoben.

7. Auslagerung des Portfoliomanagements

HSBC INKA lagert in vielen Fällen das Portfoliomanagement für die von ihr verwalteten Sondervermögen gemäß § 36 KAGB auf externe Asset Manager aus, die die Intermediäre und Ausführungsplätze selbständig auswählen. Dabei werden die Asset Manager vertraglich verpflichtet, ihrerseits alle sich aus § 168 Abs. 7 KAGB i. V. m. Art. 27, 28 Level-2-VO ergebenden Pflichten zur Best Execution zu beachten.

8. Platzierung von Handelsaufträgen bei anderen Ausführungseinrichtungen

HSBC INKA kann gemäß Art. 28 Level-2-VO Handelsaufträge bei anderen Ausführungseinrichtungen platzieren, um effiziente Handelsprozesse zu gewährleisten (nachfolgend "Ausführungseinrichtungen"). In diesen Fällen lässt sich HSBC INKA von diesen Ausführungseinrichtungen schriftlich bestätigen, dass sie bei der Ausführung von Handelsaufträgen für von HSBC INKA verwaltete Investmentvermögen ihrerseits alle sich aus § 168 Abs. 7 KAGB i. V. m. Art. 27, 28 Level-2-VO ergebenden Pflichten zur Best Execution beachten.

9. Abweichende Platzierung im Einzelfall

Aufgrund von Systemausfällen oder außergewöhnlichen Marktverhältnissen kann es in seltenen Fällen erforderlich sein, eine Order in Abweichung von diesen Ausführungsgrundsätzen zu platzieren. HSBC INKA wird jedoch auch unter diesen Umständen alles daran setzen, das bestmögliche Ergebnis für die von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen zu erzielen.

Mitwirkungspolitik

Mitwirkungspolitik der HSBC INKA gemäß § 134 b Aktiengesetz

für das Geschäftsjahr 2023

Aufgrund des Geschäftsmodells der HSBC INKA als Master-KVG erfolgt die Mitwirkung im Hinblick auf die Aktiengesellschaften, in welche die Investmentvermögen investieren, auf vielfältige Weise. Bei Spezial-AIFs resultieren der Investmentansatz und das Engagement insbesondere aus den gewünschten Anlagestrategien und Vorstellungen der Anleger und daraus resultierend aus den von HSBC INKA mandatierten externen Portfoliomanagern bzw. Beratern. Publikums-Investmentvermögen werden entsprechend der im jeweiligen Verkaufsprospekt beschriebenen Anlagestrategie verwaltet, entweder durch externe Portfoliomanager oder auf Basis von Anlageempfehlungen der mandatierten Berater. Die Stimmrechtsausübungen hinsichtlich der betroffenen Aktien erfolgen hingegen einheitlich durch HSBC INKA selbst bzw. in Ausnahmefällen durch von der HSBC INKA beauftragte und auf die Stimmrechtsausübung spezialisierte Unternehmen nach einem standardisierten Prozess.

 

1. Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen der Anlagestrategie (§ 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG)

a) Stimmrechtsausübung 

HSBC INKA übt die Stimmrechte hinsichtlich der in ihren Investmentvermögen enthaltenen deutschen, europäischen und sonstigen internationalen Aktiengesellschaften, entsprechend ihrer Grundzüge der Stimmrechtsausübung, aus. Die aktuelle Fassung der Grundzüge der Stimmrechtsausübung der HSBC INKA ist auf der Homepage unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise“, Punkt „Corporate Governance“ einsehbar. Auf Basis von § 134 b Absatz 3 AktG werden am Anfang des Jahres 2024 die Abstimmungen der HSBC INKA zu den wesentlichen Hauptversammlungen des Jahres 2023 auf der Homepage veröffentlicht (unter Punkt „Abstimmungsverhalten im Rahmen von ARUGII“).

b) Kapitalmaßnahmen

HSBC INKA sowie die externen Portfoliomanager bzw. Berater haben Prozesse mit den jeweiligen Verwahrstellen der Investmentvermögen eingerichtet, um die Teilnahme an Kapitalmaßnahmen sicherzustellen, z.B. im Falle von Kapitalerhöhungen Bezugsrechte auszuüben.

 

2. Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften (§ 134 b Abs. 1 Nr. 2 AktG)

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Aktiengesellschaften, in welche die Investmentvermögen investiert haben, erfolgt im Einklang mit den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und der einschlägigen europäischen Fondsregulierung. Wichtige Angelegenheiten der Aktiengesellschaften im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 2 AktG sind u.a. Strategie, finanzielle und nicht-finanzielle Leistung und Risiko, Kapitalstruktur, soziale und ökologische Auswirkungen oder Corporate Governance. Aufgrund des Geschäftsmodells als Master-KVG erfolgt die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Aktiengesellschaften im Wesentlichen durch die von HSBC INKA beauftragten externen Portfoliomanager und Berater und auf Grundlage der Vorstellungen der Spezialfondsanleger. Die beauftragten Portfoliomanager und Berater sind vertraglich zu großer Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung der Vermögensgegenstände verpflichtet. Die externen Portfoliomanager sind als Auslagerungsunternehmen gemäß § 36 KAGB für das Management der Aktieninvestments verantwortlich. Bei den Beratern ist dies gleichermaßen der Fall, mit dem Unterschied, dass die Letztentscheidung für Käufe und Verkäufe von Aktien HSBC INKA obliegt, auf Basis der Anlageempfehlungen des Beraters. Im Rahmen des von HSBC INKA durchgeführten Risikocontrollings werden finanzielle Risiken, die sich aus den Anlagen ergeben, nachgelagert und auf Basis gängiger Risikomodelle überwacht. Nachhaltigkeitsrisiken sind in den Risikocontrolling-Modellen indirekt enthalten. Im Rahmen unseres Geschäftsmodells als Master-KVG berücksichtigen entweder die von uns beauftragten externen Fondsmanager und Anlageberater oder wir - für die von uns selbst verwalteten Portfolien - Nachhaltigkeitsrisiken im vom Gesetz geforderten Umfang und im Rahmen der jeweiligen Investmentprozesse.

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Aktiengesellschaften erfolgt im konkreten Fonds bzw. Segment auf Basis des jeweiligen Investmentansatzes der externen Portfoliomanager bzw. Berater. Bei aktivem Investmentansatz erfolgt dies u.a. durch Aktienanalysen, Teilnahme an regelmäßigen Investoren-Calls oder auch durch persönliche Treffen mit Vertretern der Aktiengesellschaften durch externe Portfoliomanager bzw. Berater. Generell orientiert sich die Auswahl der Investments an den mit den Anlegern vereinbarten Anlagerichtlinien bzw. Anlagestrategien.

Die Anleger haben im Rahmen der Fondsanlage unterschiedliche Bedürfnisse, die von ihren individuellen Wertvorstellungen und Anlagezielen geprägt sind. Bei Spezial-AIFs können Portfolien daher auf vielfältige Weise gemanagt werden. Hierbei kommen unterschiedlichste Anlagestrategien zum Einsatz, hin von passiven Indexnachbildungen mit engem Tracking Error, über quantitative Modelle bis hin zu fundamentalen Strategien, jeweils in verschiedenen Ausprägungen. In diesem Rahmen können auch ESG-Kriterien in verschiedenster Weise berücksichtigt werden. Maßgeblich sind somit die Auswahl der einzelnen Portfoliomanager bzw. Berater und deren Vorgaben für die Anlage. Aus diesen unterschiedlichen Ansätzen resultiert auch ein unterschiedliches Maß an Engagement gegenüber den Aktiengesellschaften. Bei rein passiven Indexmandaten oder quantitativen Modellen kann beispielsweise die Einwirkung auf Aktiengesellschaften nur eine untergeordnete Rolle spielen. Demgegenüber kann aber auch gerade der Investmentansatz sein, nur Portfoliounternehmen auszuwählen, die insgesamt über eine sehr gute ESG-Compliance verfügen, bzw. aktive Dialoge mit allen Unternehmen zu führen, um deren ESG-Compliance zu verbessern. Darüber hinaus erlangt die grundsätzliche Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Investmentansatz vieler Portfoliomanager bzw. Berater immer stärkere Bedeutung. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die von HSBC INKA beauftragten externen Portfoliomanager bzw. Berater im Rahmen der Anlagestrategie auf vielfältige Art und Weise Engagement gegenüber Aktiengesellschaften betreiben oder aber auch nur sehr eingeschränkt oder gar nicht.

Durch das optionale „Sustainable Finance Reporting“ der HSBC INKA haben Spezialfondsanleger die Möglichkeit, eine integrierte Reporting-Dienstleistung zu beziehen, welche ihnen unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Reporting-Paketen ermöglicht. Die eigene und unabhängige Datenbank kann dabei flexibel nach den jeweiligen Wünschen zusammengestellte Reporting-Pakete enthalten.

 

3. Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessensträgern der Gesellschaft (§ 134 b Abs. 1 Nr. 3 AktG)

HSBC INKA selbst führt aufgrund des Geschäftsmodells als Master-KVG in der Regel nicht selbst den Dialog mit Portfoliounternehmen. Jedoch führen viele der von HSBC INKA beauftragten externen Portfoliomanager bzw. Berater regelmäßig den Dialog mit Portfoliounternehmen, um die verantwortungsvolle Führung, den Werterhalt und die Wertsteigerung des Portfoliounternehmens zu fördern. Darüber hinaus nehmen externe Portfoliomanager bzw. Berater oftmals auch an Investorenkonferenzen, Investoren-Calls und sonstigen Veranstaltungen von Portfoliounternehmen teil. Zudem hat HSBC INKA für einige Investmentvermögen Berater beauftragt, die darauf spezialisiert sind, Engagement mit den investierten Portfoliounternehmen zu betreiben.

 

4. Zusammenarbeit mit anderen Aktionären (§ 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG)

HSBC INKA arbeitet aufgrund des Geschäftsmodells als Master-KVG im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte in der Regel nicht mit anderen Aktionären zusammen. HSBC INKA ist jedoch im Arbeitskreis des BVI vertreten, in dem jährlich die BVI-Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen überarbeitet werden. Diese Analyseleitlinien stellen aus Sicht der Fondsbranche einen Standard für deutsche Aktiengesellschaften dar und dienen als Basis für die Abstimmung im Rahmen der Hauptversammlungen der deutschen Aktiengesellschaften.

 

5. Umgang mit Interessenskonflikten (§ 134 b Abs. 1 Nr. 5 AktG)

HSBC INKA ist u.a. nach den Vorschriften des KAGB verpflichtet, im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermögen sowie der Anleger dieser Investmentvermögen zu handeln. HSBC INKA sowie der HSBC-Konzern haben umfangreiche organisatorische Maßnahmen getroffen, um potenzielle Interessenkonflikte bei ihrer Dienstleistungserbringung und den damit in Verbindung stehenden Aufgaben zu identifizieren, die sich nachteilig auf die Interessen der Investmentvermögen oder der Anleger auswirken könnten, und um diese zu vermeiden. Die jeweiligen Verfahren hierzu sind in den entsprechenden Vorgaben zum Umgang mit Interessenkonflikten beschrieben. Soweit im Einzelfall Interessenkonflikte nicht vermieden werden können, werden entsprechend der Vorgaben alle angemessenen Maßnahmen zur Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung, Beobachtung und gegebenenfalls Offenlegung von Interessenkonflikten getroffen, um zu verhindern, dass sich etwaige Interessenkonflikte nachteilig auf die Interessen der Investmentvermögen oder ihrer Anleger auswirken können. Darüber hinaus verfügen die von HSBC INKA beauftragten externen Portfoliomanager bzw. Berater über eigene Prozesse zum Umgang mit Interessenkonflikten gemäß den für sie geltenden gesetzlichen Regelungen.

Mitwirkungspolitik_2022_HSBC INKA

Mitwirkungspolitik_2021_HSBC INKA

Mitwirkungsbericht

Mitwirkungsbericht der HSBC INKA gemäß § 134 b (Abs. 2) Aktiengesetz
für das Geschäftsjahr 2023

 

Aufgrund des Geschäftsmodells der HSBC INKA als Master-KVG erfolgt die Mitwirkung im Hinblick auf die Aktiengesellschaften, in welche die Investmentvermögen investieren, auf vielfältige Weise. Bei Spezial-AIFs resultieren der Investmentansatz und das Engagement insbesondere aus den gewünschten Anlagestrategien und Vorstellungen der Anleger und daraus resultierend aus den von HSBC INKA mandatierten externen Portfoliomanagern bzw. Beratern. Publikums-Investmentvermögen werden entsprechend der im jeweiligen Verkaufsprospekt beschriebenen Anlagestrategie verwaltet, entweder durch externe Portfoliomanager oder auf Basis von Anlageempfehlungen der mandatierten Berater.

 

Stimmrechtsausübung 

Die Stimmrechtsausübungen hinsichtlich der betroffenen Aktien sind auch im Geschäftsjahr 2023 einheitlich durch HSBC INKA selbst bzw. in Ausnahmefällen durch von der HSBC INKA beauftragte und auf die Stimmrechtsausübung spezialisierte Unternehmen nach einem standardisierten Prozess erfolgt. HSBC INKA hat die Stimmrechte hinsichtlich der in ihren Investmentvermögen enthaltenen deutschen, europäischen und sonstigen internationalen Aktiengesellschaften entsprechend ihren „Grundzügen der Stimmrechtsausübung“ (die auf der Internetseite der HSBC INKA erläutert sind) ausgeübt.

 

Zusammenarbeit mit Stimmrechtsberatern

Im Rahmen der Stimmrechtsausübung arbeitet die HSBC INKA weiter grundsätzlich mit IVOX Glass Lewis zusammen, einem auf die Auswertung von Hauptversammlungsunterlagen spezialisierten Unternehmen (siehe auch https://www.glasslewis.com). Die Analysten des Stimmrechtsberaters von IVOX untersuchen die für Aktiengesellschaften öffentlich zugänglichen Informationen und liefern basierend auf den Vorgaben der HSBC INKA und den verfügbaren Daten, Vorschläge für die Stimmrechtsausübungen der anstehenden Hauptversammlungen.

Auch wenn sich die HSBC INKA bei ihrer Entscheidung an den Abstimmungsempfehlungen des Stimmrechtsberaters orientiert, behält sie sich im Interesse des Anlegers und der hiermit verbundenen Verantwortung, die finale Abstimmungsentscheidung vor.

Die Weiterleitung der Abstimmungen erfolgt grundsätzlich elektronisch durch IVOX Glass Lewis an die entsprechenden Verwahrstellen-Dienstleister. Eine persönliche Teilnahme an der jeweiligen Hauptversammlung erfolgt nur in Ausnahmefällen.

 

Abstimmrichtlinien

Aufgrund der Marktbesonderheiten wendet HSBC INKA bei deutschen und bei internationalen Hauptversammlungen unterschiedliche Abstimmungsrichtlinien an. Alle Abstimmungsrichtlinien werden durch HSBC INKA ausgewählt und stimmen mit der eigenen Strategie überein.

Bei deutschen Hauptversammlungen orientiert sich die HSBC INKA hierbei grundsätzlich an den aktuellen Analyseleitlinien für Hauptversammlungen des „Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI)“, an deren Erstellung bzw. Verbesserung sie im Arbeitskreis des BVI aktiv beteiligt ist.  Die HSBC INKA legt im Rahmen ihrer Abstimmung besonderen Wert auf die Berücksichtigung von ESG Kriterien.

Für internationale Hauptversammlungen erfolgt die Abstimmung grundsätzlich entsprechend der länderspezifischen Guidelines von IVOX Glass Lewis. Die Guidelines berücksichtigen jeweils die länderspezifische Regulierung sowie einschlägige Corporate Governance Vorgaben. Ergänzt werden diese Guidelines seit Anfang 2020 durch die IVOX Glass Lewis ESG-Policy. Die Abstimmungsrichtlinien werden jährlich überprüft und auch in 2024 aktualisiert.

 

Ausführung zum Abstimmverhalten

Die Stimmrechtsausübung ist in 2023 bei allen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland vollständig erfolgt. In Bezug auf Aktiengesellschaften außerhalb Deutschlands hat die HSBC INKA angesichts des geringen Einflusses der gehaltenen Stimmrechte und der mit der Abstimmung verbundenen Kosten auf die Abstimmung verzichtet, sofern sie insgesamt in ihren Investmentvermögen weniger als 0,1 % der Stimmrechte zum Zeitpunkt der anstehenden Hauptversammlung hält.

HSBC INKA legt grundsätzlich für alle Investmentvermögen den gleichen Maßstab im Hinblick auf die Unternehmensführung aller Portfoliounternehmen an. Einzelnen Portfoliounternehmen wird grundsätzlich keine besondere Bedeutung zugemessen. Daher erfolgt die Abstimmung auf Hauptversammlungen grundsätzlich für alle Investmentvermögen nach den jeweiligen standardisierten Kriterien einheitlich, sofern HSBC INKA keine sachlichen Gründe bekannt sind, die eine unterschiedliche Ausübung erforderlich machen. Im Rahmen der HSBC INKA Grundsätze zum Umgang mit Interessenskonflikten sind Interessenskonflikte im Zusammenhang mit der Stimmrechtsausübung möglich und werden beim Abstimmverhalten berücksichtigt. Wesentliche Punkte im Rahmen der in 2023 erfolgten Abstimmungen waren:
 

  • Kritische Faktoren, die gegen eine Entlastung oder Bestellung von Vorständen und Aufsichtsräten sprechen (z.B. Compliance Verstöße bzw. anhängige Verfahren, Ämterhäufung, Nichteinhaltung wesentlicher Transparenzstandards)
  • Uneingeschränkt erteiltes Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers
  • Angemessene Vergütungsleitlinien
  • Angemessene Gewinnverwendung


Im Jahr 2023 gab es lediglich vereinzelt sachliche Gründe, die zu einer zum Analyseergebnis des Stimmrechtsberaters abweichenden Abstimmung geführt haben.

Auf Basis von § 134 b Absatz 3 AktG werden zu Beginn des neuen Jahres die Abstimmungen der HSBC INKA des Vorjahres zu den wesentlichen Hauptversammlungen auf der Homepage veröffentlicht.

 

Sonstige Erläuterungen zur Berichtspflicht im Zuge der Mitwirkungspolitik (§ 134 b Abs. 1 AktG)
Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Aktiengesellschaften ist auch im Jahr 2023 im Wesentlichen durch die von HSBC INKA beauftragten externen Portfoliomanager und Berater und auf Grundlage der Vorstellungen der Spezialfondsanleger erfolgt. Die beauftragten Portfoliomanager und Berater sind vertraglich zu großer Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung der Vermögensgegenstände verpflichtet. Die Portfoliomanager sind als Auslagerungsunternehmen gemäß § 36 KAGB für das Management der Aktieninvestments verantwortlich. Bei den Beratern ist dies gleichermaßen der Fall, mit dem Unterschied, dass die Letztentscheidung für Käufe und Verkäufe von Aktien HSBC INKA obliegt, auf Basis der Anlageempfehlungen des Beraters. Im Rahmen des von HSBC INKA durchgeführten Risikocontrollings wurden finanzielle Risiken, die sich aus den Anlagen ergeben, nachgelagert und auf Basis gängiger Risikomodelle überwacht.

Aus geschäftspolitischen Gründen sucht die HSBC INKA keinen direkten Dialog mit Portfoliounternehmen und kooperiert auch nicht mit anderen Aktionären. HSBC INKA ist im Arbeitskreis des BVI vertreten, in dem jährlich die BVI-Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen überarbeitet werden. Wie in den vorherigen Jahren stehen viele der von HSBC INKA beauftragten externen Portfoliomanager bzw. Berater im regelmäßigen Dialog mit Portfoliounternehmen, um die verantwortungsvolle Führung, den Werterhalt und die Wertsteigerung des Portfoliounternehmens zu fördern.

Mitwirkungsbericht_2022_HSBC INKA

Mitwirkungsbericht_2021_HSBC INKA

Darstellung der Grundzüge der Stimmrechtsausübung durch die HSBC INKA

HSBC INKA übt die Stimmrechte für ihre Investmentvermögen unabhängig von Interessen Dritter und im ausschließlichen Interesse der Anleger und der Integrität des Marktes aus, wobei den Interessen der Anleger die zentrale Bedeutung zukommt.

Die Stimmrechtsausübung erfolgt bei allen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland. In Bezug auf Aktiengesellschaften außerhalb Deutschlands erfolgt die Stimmrechtsausübung, sofern HSBC INKA insgesamt in ihren Investmentvermögen mehr als 0,1 % der Stimmrechte hält. Sofern dieser Schwellenwert unterschritten ist, verzichtet HSBC INKA angesichts des geringen Einflusses der gehaltenen Stimmrechte und der mit der Abstimmung verbundenen Kosten auf die Abstimmung.

Grundlage der Entscheidungen sind die Analysen von IVOX Glass Lewis, einem auf die Auswertung von Hauptversammlungsunterlagen spezialisierten Stimmrechtsberater. Für deutsche Hauptversammlungen erfolgen die Abstimmungen grundsätzlich gemäß den aktuellen Analyseleitlinien für Hauptversammlungen des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI). Die HSBC INKA legt im Rahmen ihrer Abstimmung besonderen Wert auf die Berücksichtigung von ESG-Kriterien. Für ausländische Hauptversammlungen erfolgen die Abstimmungen gemäß den länderspezifischen Guidelines von IVOX Glass Lewis. Die Guidelines berücksichtigen jeweils die länderspezifische Regulierung sowie einschlägige Corporate Governance Vorgaben. Ergänzt werden diese Guidelines seit Anfang 2020 durch die IVOX Glass Lewis ESG-Policy. Auf Wunsch des Anlegers arbeitet die HSBC INKA auch mit weiteren Stimmrechtsberatern zusammen. 

Wesentliche Prüfungspunkte im Rahmen der Analysen sind:

  • Kritische Faktoren, die gegen eine Entlastung oder Bestellung von Vorständen und Aufsichtsräten sprechen (z.B. Compliance Verstöße bzw. anhängige Verfahren, Ämterhäufung, Nichteinhaltung wesentlicher Transparenzstandards)
  • Uneingeschränkt erteiltes Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers
  • Angemessene Vergütungsleitlinien
  • Angemessene Gewinnverwendung

HSBC INKA legt grundsätzlich für alle Investmentvermögen den gleichen Maßstab im Hinblick auf die Unternehmensführung der Portfoliounternehmen an. Daher erfolgt die Abstimmung auf Hauptversammlungen grundsätzlich für alle Investmentvermögen einheitlich, sofern HSBC INKA keine besonderen Interessen von Anteilinhabern bekannt sind, die eine unterschiedliche Ausübung erforderlich machen. Beispielsweise können besondere ESG-Kriterien im Rahmen der Abstimmung berücksichtigt werden.

HSBC INKA beauftragt grundsätzlich den Stimmrechtsvertreter der betroffenen Gesellschaft mit der Stimmrechtsausübung und erteilt für jeden Abstimmungspunkt eine gesonderte Weisung.

Einzelheiten zu den Abstimmungen stellen wir unseren Anlegern für die jeweiligen Investmentvermögen auf Anfrage gerne kostenfrei zur Verfügung.

Verantwortliches Investieren

Unter Maßnahmen zur Berücksichtigung von Kriterien zum verantwortlichen Investieren werden von HSBC INKA die Einbeziehung von ökologischen und sozialen Kriterien sowie Kriterien der guten Unternehmensführung (Environment, Social, Governance - "ESG-Kriterien") in den Investmentprozess verstanden. Die Berücksichtigung dieser Kriterien erfolgt im Rahmen und unter dem Primat des Handelns ausschließlich im Interesse der Anleger sowie innerhalb gesetzlicher Vorgaben und kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen: bei der Festlegung der Anlagebedingungen für einen Fonds, im Rahmen des Investmentprozesses auch ohne solche Festlegungen oder über solche hinaus sowie bei der Auslagerung des Portfoliomanagements als Vorgabe für einen externen Asset Manager.

Für den eigenen Investmentprozess der HSBC INKA gilt beispielsweise unabhängig von einer entsprechenden Bestimmung in den Anlagebedingungen das Verbot des Investierens in Unternehmen, die Streumunition herstellen. Sofern externe Asset Manager beauftragt sind, können diese im Rahmen der ihnen vorgegebenen Anlagestrategie bzw. Anlagebedingungen ESG-Kriterien innerhalb ihres Investmentprozesses auch dann berücksichtigen, wenn dies von HSBC INKA nicht ausdrücklich vorgegeben ist. Die Asset Manager können beispielsweise durch systematische ESG-Filter im Analyseprozess Investments in bestimmte Unternehmen ausschließen, die eigentlich aufgrund der Anlagestrategie bzw. Anlagebedingungen zulässig wären.

HSBC INKA steht generell Anfragen von Fondsinitiatoren und Spezialfondsanlegern zur Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Investmentvermögen oder zur Auflegung von Nachhaltigkeitsfonds aufgeschlossen gegenüber. Soweit ESG-Kriterien in den Anlagebedingungen als Anlagegrenzen Berücksichtigung finden sollen, ist es jedoch erforderlich, dass sie in einer einwandfrei nachprüfbaren Weise formuliert werden können. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an.

Auf Anfrage stellen wir unseren Anlegern gerne weitere Informationen darüber zur Verfügung, inwieweit ESG-Kriterien aktuell im jeweiligen Investmentvermögen im Rahmen des Anlageprozesses berücksichtigt werden.

Beschwerden und Streitbeilegungsverfahren

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Sollten Sie dennoch einmal Grund zur Beanstandung haben, lassen Sie uns dies bitte wissen. Ihre Rückmeldung hilft uns, für Sie besser zu werden. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Um uns eine direkte Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen zu ermöglichen, haben wir Prozesse zur Behandlung von Beschwerden eingerichtet. Daneben besteht für Privatanleger zur Beilegung von Streitigkeiten mit HSBC INKA im Zusammenhang mit dem deutschen Investmentrecht aber auch noch die Möglichkeit, am Streitschlichtungsverfahren des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. teilzunehmen oder die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform zu nutzen.

Beschwerden

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Sollten Sie dennoch einmal Grund zur Beanstandung haben, lassen Sie uns dies bitte wissen. Ihre Rückmeldung hilft uns, für Sie besser zu werden.

HSBC INKA hat wirksame Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden etabliert. Hierzu wurden zwei Beschwerdestellen eingerichtet. So wird eine schnellstmögliche und transparente Bearbeitung der Beschwerden sichergestellt.

Wenn Sie eine Beschwerde geltend machen möchten, steht Ihnen hierfür Ihr Client/ Relationship Manager als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Sie können ihn hierzu per Telefon, E-Mail oder Brief jederzeit kontaktieren. Nach den etablierten Prozessen werden alle eingegangenen Beschwerden an die jeweilige Beschwerdestelle weitergeleitet.

Sofern Sie Ihre Beschwerde lieber direkt an die Beschwerdestelle richten möchten, übermitteln Sie uns diese gerne an die nachfolgenden Adressen:

Für HSBC INKA Anleger & Consultants:

Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH
Beschwerdestelle Sales & Client Management
Hansaallee 3, 40549 Düsseldorf, Deutschland
E-Mail: de.clients.complaint@inka-kag.de

Für HSBC INKA Provider:

Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH
Beschwerdestelle Provider Relationship Management
Hansaallee 3, 40549 Düsseldorf, Deutschland
E-Mail: provider.relationship.management@inka-kag.de

Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten sowie sonstige wichtige Informationen. Dies erleichtert es uns Ihre Beschwerde effizient zu erfassen.

Wir werden versuchen eingegangene Beschwerden schnellstmöglich zu bearbeiteten. Grundsätzlich erhalten Sie ein Antwortschreiben innerhalb von 3 Wochen. Sofern die Bearbeitung aufgrund eines umfangreichen Sachverhaltes dennoch eine längere Zeit in Anspruch nimmt, werden wir Sie selbstverständlich über den aktuellen Bearbeitungsstand informieren.

Schlichtungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten mit HSBC INKA im Zusammenhang mit dem deutschen Investmentrecht besteht für Privatanleger die Möglichkeit, die Ombudsstelle für Investmentvermögen anzurufen, der sich HSBC INKA zum Zwecke außergerichtlicher Schlichtungsverfahren angeschlossen hat. Diese Streitigkeiten können hier von einem unabhängigen und neutralen Schlichter geklärt werden. Näheres regelt die "Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Investmentvermögen des BVI".

Schlichtungsanträge sind schriftlich an: 
Büro der Ombudsstelle des BVI 
Bundesverband Investment und Asset Management e.V. 
Unter den Linden 42 
10117 Berlin 
Telefax: 030 6449046-29 
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de

zu richten

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für Investmentvermögen und ihrem Verfahren finden Sie unter http://www.ombudsstelle-investmentfonds.de/schlichtungsverfahren/

Europäische Online-Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

Bei Nutzung der Europäischen Online-Streitbeilegungsplattform hat der Verbraucher unter anderem die E-Mail-Adresse des Unternehmers anzugeben. Die E-Mail-Adresse der HSBC INKA lautet: info@inka-kag.de

Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik

Einzelheiten der Vergütungspolitik nach §§ 165 Abs. 3 Nr. 10, 166 Abs. 2 Nr. 6 KAGB

Die Gesellschaft ist auf Grund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, für Geschäftsleiter, Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben ("Risikoträger"), Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen und alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger, ein Vergütungssystem festzulegen, das mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich ist, keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzt, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind, und das die Gesellschaft nicht daran hindert, pflichtgemäß im besten Interesse des Investmentvermögens zu handeln, sowie dieses Vergütungssystem anzuwenden.

In dieser Vergütungspolitik ist der personelle Anwendungsbereich, das heißt, welche Mitarbeiter der Gesellschaft von der Vergütungspolitik erfasst sind (die sogenannten identifizierten Mitarbeiter), geregelt.

Beschreibung der Berechnung der Vergütung und der sonstigen Zuwendungen

Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter setzen sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen, wobei der Anteil der festen Komponente an der Gesamtvergütung jeweils genügend hoch ist, um eine flexible Politik bezüglich der variablen Komponente uneingeschränkt zu gewährleisten. Daneben kann eine Vergütung auch in Sachleistungen oder -vorteilen der Gesellschaft bestehen.

Die Vergütungen der identifizierten Mitarbeiter sind so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzen, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind. Die Festlegung der variablen Vergütungskomponenten orientiert sich dabei an der allgemeinen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit des Mitarbeiters, berücksichtigungswürdige Leistungen des identifizierten Mitarbeiters im vergangenen Jahr.

Kein Kriterium ist die Wertentwicklung eines oder mehrerer bestimmter Investmentvermögen. Hierdurch wird eine Belohnung eines einzelnen Mitarbeiters zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind, auch und gerade im Hinblick auf die variable Vergütung eines Mitarbeiters ausgeschlossen.

Die variable Vergütungskomponente setzt sich aus einem Bar-Anteil und einem Anteil unbarer Instrumente, namentlich aus Aktien an der Konzernmutter, der HSBC Holdings plc, zusammen. Das Verhältnis von Bar-Anteil und Anteil an unbaren Instrumenten wird dabei jeweils in Abhängigkeit von der Gesamthöhe der variablen Vergütung bestimmt.

Ein wesentlicher Anteil der variablen Vergütungskomponente wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren zugeteilt. Zudem wurde ein Malus-System implementiert, das zu einer reduzierten Auszahlung der variablen Vergütung führen kann.

Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen

Für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen an die Geschäftsführung ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft zuständig; die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen an die übrigen identifizierten Mitarbeiter erfolgt durch die Geschäftsführung der Gesellschaft.

Zusammensetzung des Vergütungsausschusses

Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der HSBC Gruppe, die den ESMA-Leitlinien entsprechende Vergütungsstrukturen enthält. Der den ESMA-Leitlinien entsprechende Vergütungskontrollausschuss der HSBC INKA wird durch den Aufsichtsrat der HSBC INKA übernommen. Dieser prüft und überwacht die Vergütungspolitik der HSBC INKA unter Beachtung der oben genannten Anforderungen.

Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik gemäß Offenlegungsverordnung finden Sie hier.

 

 

Vermeidung unnötiger Transaktionskosten

Zur Vermeidung von Transaktionen, die lediglich dem Erzielen zusätzlicher Gebühren dienen ("Churning"), legt HSBC INKA pro Investmentvermögen einen Schwellenwert für die Portfolioumschlagsrate fest. Die Ermittlung der Portfolioumschlagsrate erfolgt gemäß Anlage 2 zur KAPrüfbV, § 26 Absatz 1 Nummer 14. Der maßgebliche Schwellenwert wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Der Bereich Risk Control der HSBC INKA führt regelmäßig Churning-Analysen auf Basis der Portfolioumschlagsrate durch und berichtet darüber an den Risikoausschuss, der im Bedarfsfall weitere Maßnahmen veranlassen kann.