Mitwirkungspolitik der HSBC INKA gemäß § 134 b Aktiengesetz
für das Geschäftsjahr 2023
Aufgrund des Geschäftsmodells der HSBC INKA als Master-KVG erfolgt die Mitwirkung im Hinblick auf die Aktiengesellschaften, in welche die Investmentvermögen investieren, auf vielfältige Weise. Bei Spezial-AIFs resultieren der Investmentansatz und das Engagement insbesondere aus den gewünschten Anlagestrategien und Vorstellungen der Anleger und daraus resultierend aus den von HSBC INKA mandatierten externen Portfoliomanagern bzw. Beratern. Publikums-Investmentvermögen werden entsprechend der im jeweiligen Verkaufsprospekt beschriebenen Anlagestrategie verwaltet, entweder durch externe Portfoliomanager oder auf Basis von Anlageempfehlungen der mandatierten Berater. Die Stimmrechtsausübungen hinsichtlich der betroffenen Aktien erfolgen hingegen einheitlich durch HSBC INKA selbst bzw. in Ausnahmefällen durch von der HSBC INKA beauftragte und auf die Stimmrechtsausübung spezialisierte Unternehmen nach einem standardisierten Prozess.
1. Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen der Anlagestrategie (§ 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG)
a) Stimmrechtsausübung
HSBC INKA übt die Stimmrechte hinsichtlich der in ihren Investmentvermögen enthaltenen deutschen, europäischen und sonstigen internationalen Aktiengesellschaften, entsprechend ihrer Grundzüge der Stimmrechtsausübung, aus. Die aktuelle Fassung der Grundzüge der Stimmrechtsausübung der HSBC INKA ist auf der Homepage unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise“, Punkt „Corporate Governance“ einsehbar. Auf Basis von § 134 b Absatz 3 AktG werden am Anfang des Jahres 2024 die Abstimmungen der HSBC INKA zu den wesentlichen Hauptversammlungen des Jahres 2023 auf der Homepage veröffentlicht (unter Punkt „Abstimmungsverhalten im Rahmen von ARUGII“).
b) Kapitalmaßnahmen
HSBC INKA sowie die externen Portfoliomanager bzw. Berater haben Prozesse mit den jeweiligen Verwahrstellen der Investmentvermögen eingerichtet, um die Teilnahme an Kapitalmaßnahmen sicherzustellen, z.B. im Falle von Kapitalerhöhungen Bezugsrechte auszuüben.
2. Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften (§ 134 b Abs. 1 Nr. 2 AktG)
Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Aktiengesellschaften, in welche die Investmentvermögen investiert haben, erfolgt im Einklang mit den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und der einschlägigen europäischen Fondsregulierung. Wichtige Angelegenheiten der Aktiengesellschaften im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 2 AktG sind u.a. Strategie, finanzielle und nicht-finanzielle Leistung und Risiko, Kapitalstruktur, soziale und ökologische Auswirkungen oder Corporate Governance. Aufgrund des Geschäftsmodells als Master-KVG erfolgt die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Aktiengesellschaften im Wesentlichen durch die von HSBC INKA beauftragten externen Portfoliomanager und Berater und auf Grundlage der Vorstellungen der Spezialfondsanleger. Die beauftragten Portfoliomanager und Berater sind vertraglich zu großer Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung der Vermögensgegenstände verpflichtet. Die externen Portfoliomanager sind als Auslagerungsunternehmen gemäß § 36 KAGB für das Management der Aktieninvestments verantwortlich. Bei den Beratern ist dies gleichermaßen der Fall, mit dem Unterschied, dass die Letztentscheidung für Käufe und Verkäufe von Aktien HSBC INKA obliegt, auf Basis der Anlageempfehlungen des Beraters. Im Rahmen des von HSBC INKA durchgeführten Risikocontrollings werden finanzielle Risiken, die sich aus den Anlagen ergeben, nachgelagert und auf Basis gängiger Risikomodelle überwacht. Nachhaltigkeitsrisiken sind in den Risikocontrolling-Modellen indirekt enthalten. Im Rahmen unseres Geschäftsmodells als Master-KVG berücksichtigen entweder die von uns beauftragten externen Fondsmanager und Anlageberater oder wir - für die von uns selbst verwalteten Portfolien - Nachhaltigkeitsrisiken im vom Gesetz geforderten Umfang und im Rahmen der jeweiligen Investmentprozesse.
Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Aktiengesellschaften erfolgt im konkreten Fonds bzw. Segment auf Basis des jeweiligen Investmentansatzes der externen Portfoliomanager bzw. Berater. Bei aktivem Investmentansatz erfolgt dies u.a. durch Aktienanalysen, Teilnahme an regelmäßigen Investoren-Calls oder auch durch persönliche Treffen mit Vertretern der Aktiengesellschaften durch externe Portfoliomanager bzw. Berater. Generell orientiert sich die Auswahl der Investments an den mit den Anlegern vereinbarten Anlagerichtlinien bzw. Anlagestrategien.
Die Anleger haben im Rahmen der Fondsanlage unterschiedliche Bedürfnisse, die von ihren individuellen Wertvorstellungen und Anlagezielen geprägt sind. Bei Spezial-AIFs können Portfolien daher auf vielfältige Weise gemanagt werden. Hierbei kommen unterschiedlichste Anlagestrategien zum Einsatz, hin von passiven Indexnachbildungen mit engem Tracking Error, über quantitative Modelle bis hin zu fundamentalen Strategien, jeweils in verschiedenen Ausprägungen. In diesem Rahmen können auch ESG-Kriterien in verschiedenster Weise berücksichtigt werden. Maßgeblich sind somit die Auswahl der einzelnen Portfoliomanager bzw. Berater und deren Vorgaben für die Anlage. Aus diesen unterschiedlichen Ansätzen resultiert auch ein unterschiedliches Maß an Engagement gegenüber den Aktiengesellschaften. Bei rein passiven Indexmandaten oder quantitativen Modellen kann beispielsweise die Einwirkung auf Aktiengesellschaften nur eine untergeordnete Rolle spielen. Demgegenüber kann aber auch gerade der Investmentansatz sein, nur Portfoliounternehmen auszuwählen, die insgesamt über eine sehr gute ESG-Compliance verfügen, bzw. aktive Dialoge mit allen Unternehmen zu führen, um deren ESG-Compliance zu verbessern. Darüber hinaus erlangt die grundsätzliche Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Investmentansatz vieler Portfoliomanager bzw. Berater immer stärkere Bedeutung. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die von HSBC INKA beauftragten externen Portfoliomanager bzw. Berater im Rahmen der Anlagestrategie auf vielfältige Art und Weise Engagement gegenüber Aktiengesellschaften betreiben oder aber auch nur sehr eingeschränkt oder gar nicht.
Durch das optionale „Sustainable Finance Reporting“ der HSBC INKA haben Spezialfondsanleger die Möglichkeit, eine integrierte Reporting-Dienstleistung zu beziehen, welche ihnen unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Reporting-Paketen ermöglicht. Die eigene und unabhängige Datenbank kann dabei flexibel nach den jeweiligen Wünschen zusammengestellte Reporting-Pakete enthalten.
3. Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessensträgern der Gesellschaft (§ 134 b Abs. 1 Nr. 3 AktG)
HSBC INKA selbst führt aufgrund des Geschäftsmodells als Master-KVG in der Regel nicht selbst den Dialog mit Portfoliounternehmen. Jedoch führen viele der von HSBC INKA beauftragten externen Portfoliomanager bzw. Berater regelmäßig den Dialog mit Portfoliounternehmen, um die verantwortungsvolle Führung, den Werterhalt und die Wertsteigerung des Portfoliounternehmens zu fördern. Darüber hinaus nehmen externe Portfoliomanager bzw. Berater oftmals auch an Investorenkonferenzen, Investoren-Calls und sonstigen Veranstaltungen von Portfoliounternehmen teil. Zudem hat HSBC INKA für einige Investmentvermögen Berater beauftragt, die darauf spezialisiert sind, Engagement mit den investierten Portfoliounternehmen zu betreiben.
4. Zusammenarbeit mit anderen Aktionären (§ 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG)
HSBC INKA arbeitet aufgrund des Geschäftsmodells als Master-KVG im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte in der Regel nicht mit anderen Aktionären zusammen. HSBC INKA ist jedoch im Arbeitskreis des BVI vertreten, in dem jährlich die BVI-Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen überarbeitet werden. Diese Analyseleitlinien stellen aus Sicht der Fondsbranche einen Standard für deutsche Aktiengesellschaften dar und dienen als Basis für die Abstimmung im Rahmen der Hauptversammlungen der deutschen Aktiengesellschaften.
5. Umgang mit Interessenskonflikten (§ 134 b Abs. 1 Nr. 5 AktG)
HSBC INKA ist u.a. nach den Vorschriften des KAGB verpflichtet, im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermögen sowie der Anleger dieser Investmentvermögen zu handeln. HSBC INKA sowie der HSBC-Konzern haben umfangreiche organisatorische Maßnahmen getroffen, um potenzielle Interessenkonflikte bei ihrer Dienstleistungserbringung und den damit in Verbindung stehenden Aufgaben zu identifizieren, die sich nachteilig auf die Interessen der Investmentvermögen oder der Anleger auswirken könnten, und um diese zu vermeiden. Die jeweiligen Verfahren hierzu sind in den entsprechenden Vorgaben zum Umgang mit Interessenkonflikten beschrieben. Soweit im Einzelfall Interessenkonflikte nicht vermieden werden können, werden entsprechend der Vorgaben alle angemessenen Maßnahmen zur Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung, Beobachtung und gegebenenfalls Offenlegung von Interessenkonflikten getroffen, um zu verhindern, dass sich etwaige Interessenkonflikte nachteilig auf die Interessen der Investmentvermögen oder ihrer Anleger auswirken können. Darüber hinaus verfügen die von HSBC INKA beauftragten externen Portfoliomanager bzw. Berater über eigene Prozesse zum Umgang mit Interessenkonflikten gemäß den für sie geltenden gesetzlichen Regelungen.
Mitwirkungspolitik_2022_HSBC INKA
Mitwirkungspolitik_2021_HSBC INKA