Informationen über die Ausführungsgrundsätze für die von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend "HSBC INKA") verwalteten Investmentvermögen (§ 168 Abs. 7 KAGB i. V. m. Art. 27, 28 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU ("Level-2-VO")
1. Einleitung
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB") ist HSBC INKA verpflichtet, sowohl bei Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen (nachfolgend "Transaktion") als auch bei der Platzierung von Handelsaufträgen bei anderen Ausführungseinrichtungen i. S. d. Art. 28 Level-2-VO angemessene Maßnahmen zu ergreifen und wirksame Vorkehrungen zu treffen, um das bestmögliche Ergebnis für die von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen zu erzielen (nachfolgend "Best Execution"). Vor diesem Hintergrund hat HSBC INKA Ausführungsgrundsätze festgelegt, die darauf abzielen, bei Transaktionen beständig eine Best Execution zu gewährleisten. HSBC INKA ist gemäß Art. 28 Abs. 2 Level-2-VO verpflichtet, den Anlegern angemessene Informationen über diese Ausführungsgrundsätze und über wesentliche Änderungen dieser Grundsätze zur Verfügung zu stellen.
2. Anwendungsbereich
Die von HSBC INKA festgelegten Ausführungsgrundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die HSBC INKA für Rechnung der von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen erteilt.
3. Grundsätze der Auftragsausführung
HSBC INKA wird Aufträge zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen in vielen Fällen nicht unmittelbar an Ausführungsplätze leiten, sondern unter Zwischenschaltung von Intermediären (insbesondere Brokern) ausführen. Die Auswahl der Ausführungsplätze und der Intermediäre durch HSBC INKA erfolgt dabei nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungsgrundsätze:
Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses einer Transaktion berücksichtigt HSBC INKA die Faktoren Kurs bzw. Preis, Kosten, Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung, den Umfang und die Art des Auftrags sowie alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte. Die Gewichtung der Ausführungsfaktoren richtet sich nach der relativen Bedeutung, die HSBC INKA diesen Faktoren im Rahmen einer Transaktion beimisst. Die Bedeutung der einzelnen Faktoren im Hinblick auf ihre Gewichtung bestimmt sich dabei nach folgenden Kriterien:
- Ziele, Anlagepolitik und spezifische Risiken des Investmentvermögens, wie sie im Verkaufsprospekt bzw. den Anlagebedingungen und Anlagerichtlinien festgelegt sind,
- Merkmale des Auftrags,
- Merkmale der Vermögensgegenstände,
- Merkmale der Ausführungsplätze, an die der Auftrag weitergeleitet werden kann.
Die Gewichtung der vorgenannten Ausführungsfaktoren durch HSBC INKA kann je nach beabsichtigter Transaktion unterschiedlich ausfallen. Die Intermediäre, die für eine Ausführung in Betracht kommen, hat HSBC INKA in einer Liste zusammengefasst. Weitere Informationen können wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung stellen.
4. Ausführungswege für verschiedene Vermögensgegenstände
Die Transaktionen erfolgen in der Regel über folgende Ausführungswege:
- Verzinsliche Wertpapiere (einschließlich Nullkuponanleihen) werden in der Regel außerbörslich zu einem fest vereinbarten Preis (Festpreisgeschäft) über den gemäß Ziff. 3. ausgewählten Broker veräußert oder erworben.
- Orders in Aktien lässt HSBC INKA in der Regel über einen gemäß Ziff. 3. ausgewählten Broker ausführen. Als Ausführungsplätze für deutsche Aktien werden in der Regel inländische Börsen im vollelektronischen Handel (XETRA) oder im elektronisch gestützten Skontroführerhandel (Parketthandel) gewählt. Bei ausländischen Aktien wird zur Orderausführung in der Regel eine Börse des Landes gewählt, in dem die betroffene Gesellschaft ihren Sitz hat. Ein anderer Börsenplatz wird in der Regel gewählt, wenn der Haupthandelsplatz der ausländischen Aktie nicht im Sitzland des Unternehmens ist und Abwicklungsgründe oder die Sicherheit der Erfüllung dies erforderlich machen. Die Auswahl des Ausführungsplatzes erfolgt grundsätzlich durch den ausgewählten Broker, wenn und soweit der Ausführungsplatz nicht durch die HSBC INKA vorgegeben wird.
- Zertifikate werden in der Regel außerbörslich zu einem fest vereinbarten Preis (Festpreisgeschäft) über den gemäß Ziff. 3. ausgewählten Broker veräußert oder erworben.
- Börsengehandelte Derivate werden grundsätzlich über den gemäß Ziff. 3. ausgewählten Broker gehandelt. Als Ausführungsplatz gilt die jeweilige Börse, an der der Kontrakt gehandelt wird.
- OTC Derivate werden in der Regel mit einem gemäß Ziff. 3. ausgewählten Kontrahenten auf Grundlage standardisierter Rahmenverträge abgeschlossen.
- Investmentvermögenanteile werden grundsätzlich über die Investmentgesellschaften selbst oder eine Handelsplattform der jeweiligen Depotbank gehandelt. Transaktionen in Investmentvermögen, die spezifisch zum Börsenhandel aufgelegt worden sind (Exchange Traded Funds), lässt HSBC INKA über einen gemäß Ziff. 3. dieser Best Execution Policy ausgewählten Broker ausführen.
Über die vorgenannten Ausführungswege hinaus kommen als Ausführungswege auch systematische Internalisierer und multilaterale Handelssysteme in Betracht. Im Falle der Auslagerung des Portfoliomanagements gemäß Ziff. 7. werden Ausführungswege selbständig durch die externen Asset Manager ausgewählt.
5. Zusammenlegung von Handelsaufträgen
Die Zusammenlegung von Handelsaufträgen (z.B. zur Erzielung von Kostenvorteilen) ist möglich, sofern nach billigem Ermessen zu erwarten ist, dass die Zusammenlegung der Aufträge für keines der betroffenen Investmentvermögen von Nachteil ist und eine gleichmäßige Zuteilung unter Berücksichtigung des Auftragsvolumens und der Ausführungspreise anhand vorab festgelegter Kriterien erfolgt.
6. Überwachung und Überprüfung der Ausführungsgrundsätze
HSBC INKA überwacht regelmäßig die Wirksamkeit der vorgenannten Grundsätze der Auftragsausführung, um etwaige Mängel aufzudecken und unverzüglich zu beheben. HSBC INKA überprüft die Ausführungsgrundsätze zudem mindestens einmal jährlich. Wenn und soweit HSBC INKA von wesentlichen Änderungen Kenntnis erhält, die dazu führen, dass eine Ausführung an den vorgesehenen Ausführungsplätzen bzw. über die vorgesehenen Intermediäre HSBC INKA in ihrer Pflicht beeinträchtigt, bei Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen jeweils das bestmögliche Ergebnis für die Investmentvermögen zu erzielen, wird eine Überprüfung außerhalb des Jahresrhythmus vorgenommen. Festgestellte Mängel werden unverzüglich behoben.
7. Auslagerung des Portfoliomanagements
HSBC INKA lagert in vielen Fällen das Portfoliomanagement für die von ihr verwalteten Sondervermögen gemäß § 36 KAGB auf externe Asset Manager aus, die die Intermediäre und Ausführungsplätze selbständig auswählen. Dabei werden die Asset Manager vertraglich verpflichtet, ihrerseits alle sich aus § 168 Abs. 7 KAGB i. V. m. Art. 27, 28 Level-2-VO ergebenden Pflichten zur Best Execution zu beachten.
8. Platzierung von Handelsaufträgen bei anderen Ausführungseinrichtungen
HSBC INKA kann gemäß Art. 28 Level-2-VO Handelsaufträge bei anderen Ausführungseinrichtungen platzieren, um effiziente Handelsprozesse zu gewährleisten (nachfolgend "Ausführungseinrichtungen"). In diesen Fällen lässt sich HSBC INKA von diesen Ausführungseinrichtungen schriftlich bestätigen, dass sie bei der Ausführung von Handelsaufträgen für von HSBC INKA verwaltete Investmentvermögen ihrerseits alle sich aus § 168 Abs. 7 KAGB i. V. m. Art. 27, 28 Level-2-VO ergebenden Pflichten zur Best Execution beachten.
9. Abweichende Platzierung im Einzelfall
Aufgrund von Systemausfällen oder außergewöhnlichen Marktverhältnissen kann es in seltenen Fällen erforderlich sein, eine Order in Abweichung von diesen Ausführungsgrundsätzen zu platzieren. HSBC INKA wird jedoch auch unter diesen Umständen alles daran setzen, das bestmögliche Ergebnis für die von HSBC INKA verwalteten Investmentvermögen zu erzielen.