Eine weitere grundlegende Änderung, die durch die Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes veranlasst wird, ist der Wegfall des Bestandsschutzes für Fondsanteile, die vor dem Jahr 2009 erworben wurden. Für diese "Alt-Anteile" gelten ab 2018 dann die folgenden Regelungen:
Am 31.Dezember 2017 findet eine fiktive Veräußerung der Alt-Anteile statt - der Gewinn dieser Veräußerung ist dabei steuerfrei. Wertsteigerungen ab dem 1.Januar 2018 müssen hingegen versteuert werden. Hierbei räumt der Gesetzgeber jedoch jedem Anleger einen Freibetrag von 100.000 Euro ein. Eine Steuerbelastung entsteht folglich erst, wenn dieser Freibetrag aufgebraucht wurde.