Nachhaltigkeit im Rahmen der Fondsverwaltung

Wir unterstützen unsere institutionellen Anleger bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer ESG-Strategien sowie mit ESG-Reporting.

Unser ESG-Ansatz

Aus Verantwortung und Risikobewusstsein werden wirksame ESG-Strategien

Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien (Kriterien die Umwelt, soziale Themen und gute Unternehmensführung betreffen) in unseren Investmentvermögen hängt maßgeblich vom Ambitionsniveau unserer institutionellen Anleger bzw. Fondspartner im Hinblick auf ESG-Kriterien bzw. deren Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlage ab. 

Nachhaltigkeit ist mehr als eine bloße gesetzliche Vorgabe oder Reportingverpflichtung. Durch die Integration von gewünschten ESG-Konzepten gestalten wir gemeinsam Ihre Kapitalanlage und können so unterschiedliche Schwerpunkte setzen und insbesondere Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen.

„Nachhaltigkeit ist die Grundlage für langfristige Geschäftsbeziehungen und Erfolg in der Kapitalanlage.“

Nachhaltigkeit

I-N-K-A: Unsere vier Säulen für Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit braucht Struktur. Mit unserem INKA-Ansatz entwickeln, realisieren und begleiten wir die Umsetzung Ihrer ESG-Strategie in den Investmentvermögen – von der Konzeption bis zum messbaren Reporting.

Das „I“ steht für die individuelle Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien für unsere institutionellen Anleger und Fondspartner. Denn jeder institutionelle Anleger bzw. Fondspartner hat unterschiedliche Vorstellungen und verfolgt eigene Nachhaltigkeitsziele. Wir hören zu.

Aus Ihren individuellen Zielen entwickeln wir gemeinsam eine passgenaue Lösung:

  • Individueller Aufsatz: Die INKA-Plattform ermöglicht individuelle Lösungen über verschiedene Assetklassen, Anlagestrategien und Asset Manager hinweg. Dabei können beispielsweise Aspekte wie die Reduktion finanzierter Treibhausgasemissionen, ESG-Ratings, Transformationsstrategien von Unternehmen und Ansätze im Hinblick auf Biodiversität im Rahmen der Anlagestrategien berücksichtigt werden.
  • Initiale Analyse: Wir besprechen die individuellen Bedürfnisse und ESG-Strategie unserer Anleger.
  • Regulatorische Einordnung: Gemeinsam erörtern wir den relevanten Regulierungsrahmen sowie daraus entstehende Anforderungen und Möglichkeiten – insbesondere im Hinblick auf die EU-Offenlegungsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation).
  • Konkrete Umsetzung: Wir setzen die ESG-Anforderungen um, beispielsweise durch die Kategorisierung von Fonds nach Artikel 8 oder Artikel 9 SFDR.
  • Kosteneffiziente Umsetzung: Wir entwickeln Lösungen, die individuelle Anforderungen mit wirtschaftlicher Effizienz verbinden.
  • Publikumsfonds: Gemeinsam mit ausgewählten Fondspartnern implementieren wir ESG-Ansätze in Publikumsfonds.
  • Beispiel für eine individuelle Umsetzung: Ein Masterfonds kann beispielsweise ESG-Ausschlusskriterien, eine Verbesserung der Treibhausgasintensität und/oder des ESG-Ratings gegenüber einer Benchmark sowie Mindestquoten für Sustainable Bonds und ESG-Zielfonds berücksichtigen.

Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil unseres Geschäftsverständnisses. Sie prägt unser Geschäftsfeld, unsere Unternehmenskultur und unsere Geschäftsorganisation – und damit unser Handeln in der Kapitalanlage und darüber hinaus.

  • Langfristig ausgerichtet: Viele der von uns verwalteten Gelder sind nachhaltig zweckgebunden, etwa für Pensionen und die Altersvorsorge. Die langfristige Perspektive der Kapitalanlage erfordert nachhaltiges Denken und Handeln.
  • Verantwortungsvoll investieren: Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage kann beispielsweise dazu beitragen, Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren, die Transformation der Wirtschaft und Energieversorgung zu unterstützen und finanzierte Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Zudem berücksichtigen wir aktuell auf Gesellschaftsebene wesentliche Principal Adverse Impacts (PAI).
  • ESG in der Praxis: ESG-Aspekte fließen beispielsweise in unsere Stimmrechtsausübung bei Aktiengesellschaften ein. Für Engagement gegenüber Unternehmen können wir auf Wunsch von institutionellen Anlegern spezialisierte Dienstleister oder Asset Manager beauftragen, die gemäß ihren eigenen Prozessen Engagement betreiben. Darüber hinaus orientieren wir uns an den Grundsätzen der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI), die wir in der Rolle als „Service Provider“ unterzeichnet haben und halten die Wohlverhaltensregeln des BVI ein.
  • Nachhaltig organisiert: Unser Verständnis von Nachhaltigkeit umfasst auch unsere eigene Geschäftsorganisation. Dazu gehört unter anderem das Governance-Rahmenwerk, unser Bürokonzept und unsere Regelung zu Geschäftsreisen, ebenso wie eine nachhaltige Ausrichtung der Personalbetreuung mit einem Fokus auf Mitarbeiterentwicklung, fairer Behandlung und Anti- Diskriminierung. 
  • Beispiel für eine nachhaltig ausgerichtete Kapitalanlage: Wir administrieren Spezialfonds für institutionelle Anleger, die eine Reduktion von finanzierten Treibhausgasemissionen in ihrer Kapitalanlage anstreben.

Was nachhaltig ausgerichtet ist, soll auch messbar und steuerbar sein. Deshalb schaffen wir mit klaren Kriterien, belastbaren Daten und strukturierten Prozessen die Grundlage für Transparenz und individuelles ESG-Reporting.

  • Nachhaltigkeitsrisiken im Blick: Wir berücksichtigen und monitoren wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken sowie relevante Principal Adverse Impacts (PAI) und schaffen damit die Grundlage für ggf. erforderliche Steuerungsmaßnahmen und Reporting.
  • ESG-Ansätze überprüfen: Wir überwachen die in Fonds über Anlagerichtlinien implementierten ESG-Ansätze – beispielsweise anhand von Ausschlusslisten oder durch die Ermittlung relevanter PAI-Indikatoren.
  • Individuell reporten: Unsere ESG-Reports decken unterschiedliche ESG-Kriterien ab und sind auf die Informationsbedürfnisse unserer Anleger zugeschnitten.
  • Regelmäßig steuern: ESG-relevante Entwicklungen, Kennzahlen und Auswertungen werden regelmäßig im ESG-Gremium betrachtet und bewertet.
  • ESG auf Unternehmensebene: Durch die geplante Erhebung von ESG-Kennzahlen auch auf INKA-Unternehmensebene (nicht fondsbezogen) erweitern wir unsere eigene Datengrundlage für nachhaltiges Handeln.
  • Beispiel für die strukturierte Anwendung von ESG-Kriterien: INKA ESG-Ausschlussliste, die einige Unternehmen und Staaten ausschließt, die sehr schwerwiegend gegen definierte Kriterien verstoßen.

Nachhaltige Kapitalanlage endet für uns nicht bei klassischen Anlageklassen. Private Assets eröffnen zusätzliche Möglichkeiten, langfristig orientiertes Kapital gezielt einzusetzen.

  • Private-Asset-Expertise: Mit der INKA Private Asset Plattform und unserer langjährigen Expertise administrieren wir alternative Anlagen wie Private Equity, Private Debt und Infrastructure.
  • Zukunft gestalten: Alternative Anlagen ermöglichen unter anderem Investitionen in zukunftsgerichtete Bereiche wie die für die Energiewende notwendige Infrastruktur und nicht börsennotierte Unternehmen, die zukunftsgerichtete Technologien entwickeln. Diese können beispielsweise dazu beitragen, die Energiewende und die Transformation der Wirtschaft zu unterstützen sowie die Resilienz von Geschäftsmodellen und Staaten zu stärken.
  • Impact ermöglichen: Durch die Implementierung von entsprechenden Anlagestrategien oder Zielfondsinvestments können Anleger die Möglichkeit nutzen, neben finanziellen Zielen auch positive ökologische oder gesellschaftliche Entwicklungen zu unterstützen.
  • ESG berücksichtigen: Bei der Auswahl und Strukturierung von Investments können ESG-Kriterien berücksichtigt werden, z.B. Ausschlusskriterien oder ob ausgewählte Asset Management Gesellschaften UN PRI Signatory sind.
  • Beispiele für Investitionen in Alternative Investments: Private-Equity- bzw. Infrastructure-Zielfonds, die gemäß Artikel 8 SFDR klassifiziert sind, Projektgesellschaften von Solarparks, Windparks, Batteriespeichern.

Fondsbezogene ESG – Services

ESG-Beratung

Gute Lösungen beginnen mit Zuhören

Als Treuhänder sind wir auf Ihr Vertrauen angewiesen. Als Dienstleister müssen wir Ihre Ziele verstehen. Offener Dialog ist deshalb ein wesentliches Element unserer Unternehmenskultur. 

Also, lassen Sie uns reden.

ESG-Rundumservice

Von der Konzeption bis zur Weiterentwicklung

Wir begleiten Sie über den gesamten ESG-Lebenszyklus: von der Konzeption und Umsetzung in den Investmentvermögen über regelmäßiges Monitoring und Reporting bis zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung.

Unsere Expert:innen für Nachhaltigkeit

Vernetzte Expertise für Ihre ESG-Strategie

Gute Lösungen entstehen bei INKA im Austausch unterschiedlicher Perspektiven und Kompetenzen. Deshalb bündeln wir unsere Expertise und Erfahrung im ESG Desk und im ESG Gremium. So verbinden wir Fachwissen, Praxiserfahrung und unterschiedliche Blickwinkel – für eine fundierte und ganzheitliche ESG-Beratung.

Anfragen, Ideen oder Kritik rund um fondsbezogene ESG-Themen?

Marc Diedenhofen

Head of ESG Desk

Reporting

Sustainable Finance Reporting

In unserem ESG-Reporting kombinieren wir Bestandsdaten der Fonds mit Nachhaltigkeitsdaten von MSCI ESG. So erhalten Anleger einen individuell nutzbaren Blick auf Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Fonds.

Kompakte Portfolioanalyse: ESG-Ratings, CO₂-Intensität und die Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact auf einen Blick.

Klimabezogene Kennzahlen: Informationen zum CO2-Score und CO₂-Intensität geteilt in Scope 1 + 2.

Individuelle Schwerpunkte: Im Rahmen ihrer ESG-Analysen können Anleger unterschiedliche Themen in den Fokus nehmen. Wir stellen dafür Detailberichte mit den entsprechenden Schwerpunkten bereit, u.a. weisen wir Unternehmen aus, die in kritischen Geschäftsbereichen definierte Umsatzschwellen überschreiten (beispielsweise bei fossilen Brennstoffen, kontroversen Waffen oder Suchtmitteln) oder die schwerwiegende Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact (diese umfassen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung) aufweisen.

Principal Adverse Impacts: INKA stellt Informationen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bereit und macht diese anhand definierter PAI-Indikatoren nachvollziehbar. Hier stellen wir auch einen Zeitraumbezug her, aus dem hervorgeht, wie sich die Ergebnisse in verschiedenen Zeiträumen entwickelt haben.

Gerne verlassen wir auch die Betrachtung auf Ebene des Masterfonds und stellen in einem Berichtspaket einen Vergleich über eine beliebige Kombination von Segmenten des Masterfonds her. Der Vergleich kann anhand diverser ESG-Kennzahlen erfolgen.

(Verordnung (EU) 2019/2088)

REGULATORISCHE OFFENLEGUNGEN GEMÄß OFFENLEGUNGSVERORDNUNG

Zu unseren obersten Prinzipien als Treuhänder gehört die Verantwortung, stets im Interesse der Anleger und innerhalb gesetzlicher Vorgaben sowie unter Wahrung der Integrität des Marktes zu handeln. Wir sind davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess grundsätzlich dazu beiträgt, langfristige Werte für Anleger zu schaffen.

Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Das Nachhaltigkeitsrisiko wird grundsätzlich nicht als eigenständige Risikoart betrachtet, sondern stellt sich als ein bestimmter Aspekt bekannter Risikoarten, wie z.B. dem Marktrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Adressenausfallrisiko und dem operationellen Risiko, dar.

Nachhaltigkeitsrisiken werden auch als ESG-Risiken bezeichnet (Environment, Social, Governance). Umweltbezogene Risiken sind z.B. der Klimawandel und politische Reaktionen hierauf, zum Beispiel zur Reduktion von CO2-Emissionen. Soziale Risiken beziehen sich bspw. auf die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards oder die Einhaltung des Gesundheitsschutzes. Risiken hinsichtlich der Unternehmensführung beziehen sich bspw. auf die Nichteinhaltung von Steuer- bzw. Bilanzierungsvorschriften oder Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption.

Die Vernachlässigung oder unangemessene Berücksichtigung von ESG-Kriterien durch Emittenten von Vermögensgegenständen kann sich insbesondere negativ auf die Vermögens- und Finanzlage, die Kreditwürdigkeit, die Reputation und das Geschäftsmodell des Emittenten auswirken. Dies kann zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation betroffener Investments führen und sich damit negativ auf den Kurs bzw. den Return des jeweiligen Investments bis hin zum Totalverlust auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können somit auch zu negativen Auswirkungen auf die Performance von Fonds führen.

Im Rahmen unseres Geschäftsmodells als Master-KVG berücksichtigen entweder die von uns beauftragten externen Fondsmanager und Anlageberater oder wir - für die von uns selbst verwalteten Portfolien - Nachhaltigkeitsrisiken im vom Gesetz geforderten Umfang und im Rahmen der jeweiligen Investmentprozesse. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, entsprechend den jeweiligen Investmentprozessen und im Einklang mit der jeweiligen Anlagestrategie des Portfolios. Hierbei werden anerkannte Methoden angewendet, beispielsweise die Berücksichtigung von Daten/Bewertungen/Scorings von externen ESG-Datenprovidern und/oder eigenes Research. Identifizierte wesentliche Risiken werden im Rahmen und im Einklang mit der jeweiligen Anlagestrategie des Portfolios berücksichtigt. Je nach Anlagestrategie werden Nachhaltigkeitsrisiken auch gar nicht oder nur sehr eingeschränkt berücksichtigt (z.B. bei passiver Nachbildung eines Index, soweit der Index nicht bereits selbst ESG-Komponenten enthält) oder Nachhaltigkeitsrisiken werden als nicht relevant erachtet, da von ihnen kein wesentlicher negativer Einfluss auf die Rendite des Fonds ausgeht.

Die Transparenz und Offenlegung des Umgangs mit Nachhaltigkeitsaspekten sind wesentliche Komponenten guter Unternehmensführung. Folglich erwarten wir dies auch von Unternehmen, in die wir investieren, da wir so fundierte Anlageentscheidungen treffen können. Außerdem sind wir der Ansicht, dass es für uns ebenso wichtig ist, gegenüber unseren Kunden und relevanten Stakeholdern transparent zu sein.

Stand: 10.10.2026

INKA berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Unsere vollständige „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ finden Sie anbei als pdf-Dokument, die Zusammenfassung zudem als pdf-Dokument in englischer Sprache.

Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025.

Dokumente der vorherigen Jahre:

Jahr 2025

Jahr 2024

Jahr 2023

Stand: 10.10.2026

Unsere Vergütungspolitik steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung und dem Risikomanagment unserer Gesellschaft. Sie ist so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zum Eingehen übermäßiger Risiken, einschließlich einschlägiger Nachhaltigkeitsrisiken, begünstigt und orientiert sich am langfristigen Erfolg unseres Unternehmens, der insbesondere auf nachhaltigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden beruht. Weitere Einzelheiten zur Verfügungspolitik finden sie hier.

Stand: 10.10.2026

Als Master-KVG verwalten wir Spezial- und Publikumssondervermögen für unsere Anleger und Geschäftspartner mit unterschiedlichen Anlagestrategien und Anlagewünschen.

Sondervermögen, die ökologische und/oder soziale Merkmale fördern, indem ESG-Faktoren (zumindest teilweise) ein fester und prägender Bestandteil des Investitionsprozesses sind, werden gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung klassifiziert.

Sondervermögen, die einen wesentlichen Anteil nachhaltiger Investitionen anstreben und dadurch einen Beitrag zur Erreichung bestimmter ökologischer bzw. sozialer Ziele leisten, der mit Hilfe von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen wird, werden gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Sondervermögen, die von uns gemäß Artikel 8 bzw. Artikel 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert wurden – unterteilt nach Publikums- und Spezialfonds.

Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Fondsanteilen sind das Basisinformationsblatt, der Verkaufsprospekt sowie der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht des Investmentvermögens.
 

Publikumsfonds

Artikel 8-Produkte:


Artikel 9-Produkte:

Aktuell verwalten wir keine Artikel 9-Produkte.


Spezialfonds

Die „Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen“ (Artikel 10 der Offenlegungsverordnung) sowie die vorvertraglichen Informationen gemäß Artikel 8 bzw. Artikel 9 der Offenlegungsverordnung und Informationen im Jahresbericht gemäß Artikel 11 der Offenlegungsverordnung für Spezialfonds stellen wir Ihnen als eigenständige Dokumente in Ihrem persönlichen INKA.Insight Account (INKA.Insight) zur Verfügung.

Stand: 10.10.2026

Informationen zur Änderungshistorie gemäß Artikel 12 der Offenlegungsverordnung EU 2019/2088

Änderung der Informationen gemäß Art. 5 Offenlegungsverordnung (aktueller Stand: 10.10.2026)
Änderung der Informationen gemäß Art. 5 Offenlegungsverordnung

Aktuelle Dokumente inklusive der Änderungshistorie der „Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen“ gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung finden Sie im obigen Abschnitt „Art. 8,9,10,11: Fondsbezogene Offenlegungen“ unter dem entsprechenden Link des jeweiligen Sondervermögens.

Nachhaltigkeit bei INKA

Unser Ansatz zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (Environment, Social und Governance) in der Unternehmensorganisation.