Wohlverhaltensregeln
Die BVI Wohlverhaltensregeln formulieren einen Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten des Anlegers.
HSBC INKA ist diesen Aufgaben und Pflichten nachgekommen und erhielt hierzu zum 31. Dezember 2004 von einer renommierten Prüfungsgesellschaft die nötige Zertifizierung.
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BVI-Methode
Der BVI berechnet die Wertentwicklung von Investmentfonds zum jeweiligen Monatsultimo für eine Vielzahl von Anlagezeiträumen. Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der "time weighted rate of return"-Methode. Diese international anerkannte Standard-Methode ermöglicht eine einfache, nachvollziehbare und exakte Berechnung. Die Wertentwicklung der Anlage ist die prozentuale Veränderung zwischen dem angelegten Vermögen am Anfang des Anlagezeitraumes und seinem Wert am Ende des Anlagezeitraumes. Ausschüttungen werden rechnerisch umgehend in neue Fondsanteile investiert. So werden die Wertentwicklungen ausschüttender und thesaurierender Fonds untereinander vergleichbar.
Gesamtkostenquote (TER)
Die Kapitalanlagegesellschaft legt im Rechenschaftsbericht die bei der Verwaltung des Sondervermögens, innerhalb des vorangegangenen Geschäftsjahres zu Lasten des Sondervermögens angefallenen Kosten (ohne Transaktionskosten), offen. Im Rechenschaftsbericht und in allen nach Abschluss des Geschäftsjahres veröffentlichten oder neu aufgelegten Verkaufsunterlagen und Werbeinformationen weist sie den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens aus. Sie gewährleistet damit Vergütungstransparenz.