Kundenbeschwerden bei
Publikums-Investmentvermögen

Die HSBC INKA erbringt die Dienstleistungen für ihre Kunden mit größtmöglicher Sorgfalt. Mögliche Kundenbeschwerden verstehen wir daher auch als einen Impuls, unsere Produkte und Prozesse kontinuierlich weiter zu entwickeln.

Kundenbeschwerden können kostenfrei schriftlich, per Brief, per E-Mail, per Fax oder mündlich, per Telefon und persönlich an die HSBC INKA herangetragen werden. Eingehende Beschwerden werden innerhalb von 24 Stunden erfasst und schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitung wird in der Regel durch den Bereich Compliance koordiniert.

Sollte die Beschwerde nicht innerhalb von 48 Stunden geklärt werden können und ist absehbar, dass eine Klärung nicht innerhalb der nächsten fünf Werktage stattfinden kann, informiert Compliance den Beschwerdesteller schriftlich über den Status der Beschwerde. Sollte die Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen geklärt werden können, erfolgt anschließend eine erneute schriftliche Stellungnahme an den Beschwerdesteller, die über den Bearbeitungsstand und die weitere Vorgehensweise informiert.

Zur Beilegung von Streitigkeiten mit der HSBC INKA im Zusammenhang mit dem deutschen Investmentgesetz besteht für Privatanleger die Möglichkeit, die Ombudsstelle für Investmentfonds anzurufen, der sich HSBC INKA zum Zwecke außergerichtlicher Schlichtungsverfahren angeschlossen hat. Diese Streitigkeiten können hier von einem unabhängigen und neutralen Schlichter geklärt werden. Näheres regelt die "Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI".

Schlichtungsanträge sind schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, zu richten. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für Investmentfonds und ihrem Verfahren finden Sie unter http://www.ombudsstelle-investmentfonds.de.

Beschwerden können Sie an folgende Anschrift senden:

Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH
Yorckstraße 21
40476 Düsseldorf

Telefon: 0211/ 910 - 2581
Telefax: 0211/ 329329

E-Mail:

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