Darstellung der Grundzüge der Stimmrechtsausübung durch die HSBC INKA
Die HSBC INKA übt die Stimmrechte für ihre Investmentvermögen im ausschließlichen Interesse der Anleger und der Integrität des Marktes aus, wobei den Interessen der Anleger die zentrale Bedeutung zukommt.
Die HSBC INKA übt die Stimmrechte im Einklang mit den BVI-Wohlverhaltensregeln bei inländischen Aktiengesellschaften in der Regel selbst aus. Grundlage der Entscheidung der HSBC INKA sind die Analysen von IVOX, eines auf die Auswertung von Hauptversammlungsunterlagen spezialisierten Unternehmens, dessen Auswertungen auf Grundlage der Analyseleitlinien für Hauptversammlungen des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) erfolgen. In die Auswertung werden auch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex einbezogen. Sofern in den Auswertungen für HSBC INKA wesentliche Hauptversammlungspunkte kritisch beurteilt werden und daher eine Abstimmung gegen die Verwaltung der betroffenen Gesellschaft in Erwägung gezogen wird, erfolgt eine Einzelfallentscheidung durch die Geschäftsführung der HSBC INKA.
Wesentliche Punkte im Rahmen der Entscheidungsfindung der HSBC INKA sind:
- Uneingeschränkt erteiltes Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers
- Anhängige Verfahren (z.B. Anfechtung der Bilanz, Insidergeschäfte, Kartellverstöße etc.)
- Angemessene Gewinnverwendung
Sofern keine besonderen unterschiedlichen Interessen der Anleger der verschiedenen Investmentvermögen bestehen bzw. der HSBC INKA solche besonderen Interessen nicht bekannt sind, übt sie die Stimmrechte für alle Investmentvermögen einheitlich aus.
Die HSBC INKA beauftragt grundsätzlich im Einzelfall den Stimmrechtsvertreter der betroffenen Gesellschaft mit der Stimmrechtsausübung und erteilt für jeden Abstimmungspunkt eine gesonderte Weisung.